Nicht nur Wohnblocks, sondern auch jede Häusersiedlung mit
mindestens einer Gemeinschaftsterrasse, - grünzone,
-zugangsstrasse, -schwimmbad usw. unterfällt dem spanischen
Wohnungseigentumsgesetz, Ley de propiedad horizontal,
LPH, und alle diese Wohnungseigentümergemeinschaften bedürfen
eines Verwalters oder Administrador de fincas.
Hier hat sich in Spanien ein eigener Berufszweig mit
standardisierter Ausbildung herausgebildet. Die entsprechende
Verwalterfunktion dürfen, neben einem Eigentümer der
jeweiligen Wohnanlage, und in geringem Umfang der Berufsstand
der spanischen Anwälte, nur examinierte Fincaverwalter
übernehmen.
Allerdings zeigt die Praxis, dass es unheimlich schwer ist
eine solche Fincaverwaltungsgesellschaft zu finden mit
Personen, die fachlich, sprachlich und im sozialen Umgang
geeignet wären, mit einer wesentlich von Ausländern geprägten
Eigentümergemeinschaft umzugehen.
Eine derartige Dreifachqualifikation habe ich bei häufiger
Mitwirkung bei Eigentümerversammlungen als Eigentümervertreter
zur Lösung spezifischer Problemlagen noch kaum erleben dürfen.
Für Mallorca haben wir jetzt zusammen mit der in unserem
Bürohaus in Manacor angesiedelten Gestoria und Steuerberatung
sowie einem Administrador de fincas ein
Kombinationsmodell entwickelt, um auch dieser Konstellation
ausländergeprägten Eigentümergemeinschaften gerecht zu werden.
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