Die
Geschäftsbereiche deutscher Banken in Spanien lassen sich im
wesentlichen wie folgt zusammenfassen
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Hypothekendarlehen zum Ankauf einer Spanienimmobilie |
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Forderungsvollstreckung gegen nach Spanien übergesiedelte
Personen oder in Auslandsvermögen in Spanien mit
Vorrecherche Spanienvermögen |
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Finanzierung von Spaniengeschäften deutscher Unternehmen |
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Eigene Investitionen oder Investitionsvorhaben deutscher
Sparkasse, Banken und Bausparkasse in Spanien |
Das
Geschäftsvolumen mit Spanien hat in den letzten Jahren
erheblich zugenommen.
Dies liegt neben dem Aufschwung der spanischen Wirtschaft auch
an der kontinuierlichen Zunahme deutscher
Zweitwohnsitz-Residenten wie auch Berufstätiger in Spanien.
Hypothekendarlehen deutscher Banken für Immobilien in
Spanien
Dies war
seitens deutscher Banken lange Zeit ein Geschäftsbereich den
man sehenden Auges auch bei Immobilienkäufern deutscher
Nationalität, etwa bereits aktueller Bankkunden, den
spanischen Banken überlassen hat. Warum?
Es fehlte die sichere „Infrastruktur“ zur Immobilienbewertung,
rechtssicherer Abwicklung und, - im Bedarfsfall -, zur
Immobilienvollstreckung in Spanien. Diese Lücken können aber
heutzutage durch deutsche Rechtsanwälte in Spanien geschlossen
werden, welche ebenso die Wertgutachten als Grundlage für die
Darlehenshöhe mitbeschaffen.
Die Forderungsvollstreckung gegen nach Spanien
übergesiedelte Personen
wurde in
den letzten Jahren ebenfalls vereinfacht. Allerdings ist auch
diese kaum allein von Deutschland aus ohne Mitwirkung
eines Anwaltsexperten mit Sitz in Spanien zu bewerkstelligen.
Eine wichtige, ja unabdingliche Vorarbeit jeder
Spanienvollstreckung ist die Feststellung
vollstreckungsfähigen Vermögens in Spanien. Nicht selten ist
hier auch die Einschaltung einer Detektei sinnvoll und
erforderlich. Im, - nicht seltenen -, Idealfall fördern
bereits vom Rechtsanwalt beschaffte Grundbuch- und
Handelsregisterauszüge in Spanien ausreichend vollstreckbares
Vermögen zu Tage.
Tiefergreifende Recherchen sind dann zu betreiben wenn das
Schuldnervermögen über namentlich anonyme Gesellschaften,
Familienmitglieder oder sonstige Strohmänner gehalten wird.
Effizient sind Vollstreckungen deutscher Titel in Spanien im
übrigen heutzutage auch deshalb, weil bei gerichtlichen
Vollstreckungsverfahren der Schuldner hiervon erst Kenntnis
erlangt, wenn der Vermögensgegenstand, insbesondere die
Immobilie, bereits gepfändet ist und nicht mehr ohne diese
Belastung an einen Dritten veräussert werden kann.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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