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Welche Vorteile bietet ein solches spezifisches
notarielles Testament für Spanien?
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Damit kann zum einen gezielt die in Spanien wesentlich
andere Freibetragssituation berücksichtigt und zum
anderen eine nach Ländern getrennte
Rechtsnachfolgeabwicklung getätigt werden.
Denn beim Vorliegen eines notariellen spanischen
Testamentes erübrigt sich für die Rechtsnachfolge in
Spanien die Beantragung eines deutschen Erbscheines. |
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Welche typische Steuersparstrategien in Deutschland
funktionieren in Spanien nicht?
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Nun, an erster Stelle zu nennen ist hier die in
Deutschland bei grösseren Vermögen mit Erfolg
praktizierbare etappenweise Schenkung an die
Nachfolgegeneration im Zehnjahresrhythmus. |
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Können Sie hierzu ein Beispiel nennen?
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Dies gilt etwa für das in Deutschland beliebte
sogenannte Berliner (Ehegatten-) Testament, bei welchem
sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben
und sodann ihre Kinder als Erben des Längerlebenden
einsetzen.
Bei einem Ehegattenfreibetrag von 500.000 € in
Deutschland bleibt dies häufig in Deutschland ohne
weitere negative Steuerfolgen.
Bei einem entsprechenden Ehegattenfreibetrag in Spanien
von nur 15.980,91 € sieht die Erbschaftssteuersituation
bei in Spanien belegenem Vermögen schon ganz anders aus.
Bei einem an den anderen Ehegatten vererbten Vermögen
von 260.000 € fällt hier allein beim Übergang auf den
länger lebenden Ehegatten ein Erbschaftssteuerbetrag von
41.191,68 € an.
Und beim folgenden Übergang auf das gemeinsame Kind des
Ehepaars kommt noch ein stattlicher
Erbschaftssteuerbetrag allein bezogen auf diesen
Vermögensteil in gleicher Höhe hinzu.
Dies summiert sich im Generationenübergang auf den
Betrag von 82.383,36 € oder 31,68 % des ursprünglichen
Vermögenswertes. |
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Wie
sollte demgegenüber eine Steuervermeidungsstrategie für
Vermögen in Spanien aussehen?
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Formelles Verteilen auf Ehegatten und Kinder mit
formgültiger spanischer Vollmacht für den eigentlichen
Erben kann hier von Vorteil sein. Auch eine gezielte
Belastung des Spanienvermögens kann Steuer- und
Kostenvorteile mit sich bringen.
Es gibt aber noch einen anderen zentralen Grundsatz. |
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Und
wie lautet dieser?
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Vor
jeder Immobilieninvestition in Spanien sollte bereits
die Rechtsnachfolge systematisch mitberücksichtigt
werden. Dies betrifft ebenso den späteren
Weiterverkaufsfall wie auch denjenigen der
erbrechtlichen Rechtsnachfolge. Dann bestehen optimale
Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerminimierung.
Immobilien- und Erbrecht sind daher in Spanien immer ein
Tandem.
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