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Bedauerlicherweise gibt es bei den gemeindlichen Baubehörden
Mallorcas eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitarbeitern,
Dezernenten und Bürgermeistern, welche ihre vordringliche
Aufgabe nicht gerade darin sehen, die Baugesetze korrekt und mit
gleichem Massstab für alle Bürger umzusetzen. Vielmehr wird die
„eigene Klientel“ systematisch bevorzugt.
Eine übliche Spielwiese: Das Einschreiten oder Nichteinschreiten
oder das absichtlich verzögerte Einschreiten bei
Bauordnungswidrigkeiten. Gleiches gilt für das Prozedere von
dessen Duldung oder Sanktionierung.
Soll ein Bauherr bevorzugt werden, dann „·hatte die
Bauverwaltung keine Kapazitäten zur Kontrolle“ oder es werden
Formalitäten nachfordert, um den Kontrollgang so lange zu
verzögern bis der „im Kontakt mit der Bauverwaltung“ stehende
Bauherr sein Bauwerk fertiggestellt hat. Dann wird eine -
natürlich ins Leere gehende - markant formulierte
Baueinstellungsverfügung ausgesprochen.
Hat man nun einmal als Ausländer eine derartige Erfahrung mit
einer mallorquinischen Bauverwaltung gemacht, so liegt die
persönliche Schlussfolgerung nahe, bei dieser Konstellation
helfe es nur weiter, sich selbst die entsprechenden Kontakte zur
Bauverwaltung und Bürgermeister zu verschaffen und
gegebenenfalls mit Geld oder sonstigen Vergünstigungen
nachzuhelfen, um die eigenen Ziele zu erreichen. Man schimpft
über das korrupte System und habe ja nur eine korrekte
Behandlung erreichen wollen. Doch schneller als bemerkt ist man
so Teil desselben Systems und stabilisiert dieses auch noch.
Finanziell weittragendere Entscheidungen und Bevorzugungen
ergeben sich freilich auf der Ebene der gemeindlichen
Bauleitplanung namentlich bei der Ausweisung von Baugebieten und
Gewerbeflächen und bei grossen Investitionsprojekten wie
Krankenhäusern, Sportstätten und Strassenprojekten.
Auf diesem Feld des Schacherns sind Ausländer auf Mallorca
weniger vertreten. Hierzu bedarf es ja einerseits des aktiven
Mitwirkens in der Kommunal- oder Regionalpolitik und
andererseits des entsprechenden eigenen Interessenfeldes in
einzelnen Gemeinden. Hier hilft die Agencia de Disciplina
Urbanística wenig weiter, eher ein Organismus für die
„Kleinfälle“ und Einzelfallgerechtigkeit. Deren Effizienz wird
die Zukunft zeigen.
Die aufgabengerechte persönliche und finanzielle Ausstattung ist
hier natürlich ganz entscheidend. Für 2009 waren zunächst 1,4
Mio. Euro vorgesehen, wobei sich die Behörde nach einer
Anlaufzeit auch wesentlich aus verhängten Bussgeldern
mitfinanzieren soll. Ein nicht uninteressanter Handlungsansatz
im Bereich der Bauaufsicht.
Wie nun gehen Sie vor, wenn Sie von der gemeindlichen
Bauverwaltung systematisch gesetzeswidrig behandelt werden?
1.
Schriftliche Handlungsaufforderung an die Bauverwaltung
mit Einreichung im Rathaus mit Eingangsstempel.
2.
Telefonische Kontaktaufnahme mit der Agencia de
Disciplina Urbanística zur Vorbesprechung ihrer Angelegenheit.
3.
Einreichung einer Falldarstellung mit detaillierter
Falldokumentation bei der Agencia de Disciplina Urbanística.
Die neue behördliche Bauaufsichtseinheit auf Mallorca ist auch
zuständig im Bereich der baurechtlichen Überwachung der
Küstenschutzzone. Interessanterweise haben zwischenzeitlich
viele mallorquinische Gemeinden auch ihre eigenen originären
Aufgaben der baurechtlichen Inspektion auf die neue Behörde,
mehr oder weniger, freiwillig übertragen.
Und so erreichen Sie die Agencia de Disciplina Urbanística:
Agencia de Disciplina Urbanística
c/ General Riera, 113 (Llar de la Infáncia)
07010 Palma (Mallorca)
Islas Baleares
Tel.: 00 34/ 971/ 219 891
Fax: 00 34/ 971/ 173 810
Eine Information der Anwaltskanzlei Menth S.L.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten
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