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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 3/2001
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strichel_hori

"Einfuhrzoll" auf gebrauchte PKW, Verbot touristischer Fincavermietung, .....
mit dem Europarecht vereinbar ? - von der Prüfung bis zur Sammelklage

Ob aus Gründen gesetzgeberischer Unachtsamkeit oder im vollen Bewusstsein der Europarechtswidrigkeit zum Zweck der puren Erhaltung von Wettbewerbsvorteilen nationaler Interessengruppen oder zum Schutz regionaler politischer Ziele, die Liste der Europarechtsverstösse Spaniens ist lang. Ähnliches gilt allerdings auch für Deutschland.

Gleichwohl stehen die Europarechtsverstösse Spaniens und die der Region Balearen für EG-Bürger mit geschäftlicher Tätigkeit respektive privaten Investitionen in Spanien rein praktisch im Vordergrund.

Wird nachhaltig auf die Beibehaltung europarechtswidrigen Verwaltungsverhaltens beharrt, hilft letztlich nur das Beschreiten des Klageweges bis hin zum europäischen Gerichtshof, bei guter Vorprüfung oft mit Erfolg. Damit nicht ein Einzelner das gesamte Prozesskostenrisiko alleine trägt, empfiehlt sich oft eine Sammelklage.

In dem ersten der folgenden Themenfeldern ist eine klare Europarechtswidrigkeit gegeben, im zweiten dürfte eine Klage grosse Erfolgsaussichten haben und die beiden weiteren Themenfelder stehen zur Prüfung an.


1. Nichtumsetzung der europäischen Anwaltsrichtlinie in Spanien, welche Rechtsanwälte aus anderen EG-Mitgliedsstaaten den spanischen auch bei der gerichtlichen Tätigkeit in Spanien praktisch gleichstellt

Hier hat Spanien zwischenzeitlich die mitbetriebene Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verloren, nunmehr die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zur Vermeidung von Sanktionen versprochen und zögert diese gleichwohl weiter hinaus. Teile der spanischen Anwaltschaft haben sich mit diesem Verhalten bereits einen erheblichen Imageschaden eingefahren.

2. In Spanien nicht residente Immobilienverkäufer zahlen nahezu die doppelte Einkommenssteuer auf den Gewinn aus Immobilienverkäufen in Spanien wie in Spanien residente Verkäufer


Die hierin liegende Europarechtswidrigkeit hat der Vizepräsident des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz in einem kürzlich erschienenen Beitrag in der Zeitschrift Recht der Internationalen Wirtschaft RIW, Heft 2, Ausgabe 2001, S. 115 ff. detailliert dargelegt. Der Titel: "Besteuerung von Immobilien in Spanien und Gemeinschaftsrecht - Diskriminierung auf beiden Seiten".

3. "Einfuhrzoll" auf gebrauchte PKW in Spanien, die aus anderen EG-Ländern eingeführt werden.

4. Verbot touristischer Fincavermietung auf den Balearen und den Kanaren.


In anderen EG-Ländern bestehen diese Einschränkungen nicht.

Soweit Sie uns weitere Informationen zu diesen 4 Themenbereichen oder weiteren potentiell europarechtswidrigen Verhaltensweisen der öffentlichen Verwaltung oder von Selbstverwaltungsorganen zukommen lassen können oder möchten, schreiben Sie uns eine e-mail, indem Sie das untenstehende Notizblatt anklicken:

e-mail an Kanzlei Copp-Menth & Kollegen

strichel_hori

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