"Einfuhrzoll" auf gebrauchte PKW, Verbot touristischer
Fincavermietung, .....
mit dem Europarecht vereinbar ? - von der Prüfung bis
zur Sammelklage
Ob aus Gründen gesetzgeberischer Unachtsamkeit oder
im vollen Bewusstsein der Europarechtswidrigkeit zum Zweck
der puren Erhaltung von Wettbewerbsvorteilen nationaler
Interessengruppen oder zum Schutz regionaler politischer
Ziele, die Liste der Europarechtsverstösse Spaniens
ist lang. Ähnliches gilt allerdings auch für Deutschland.
Gleichwohl stehen die Europarechtsverstösse Spaniens
und die der Region Balearen für EG-Bürger mit
geschäftlicher Tätigkeit respektive privaten Investitionen
in Spanien rein praktisch im Vordergrund.
Wird nachhaltig auf die Beibehaltung europarechtswidrigen
Verwaltungsverhaltens beharrt, hilft letztlich nur das Beschreiten
des Klageweges bis hin zum europäischen Gerichtshof,
bei guter Vorprüfung oft mit Erfolg. Damit nicht ein
Einzelner das gesamte Prozesskostenrisiko alleine trägt,
empfiehlt sich oft eine Sammelklage.
In dem ersten der folgenden Themenfeldern ist eine klare
Europarechtswidrigkeit gegeben, im zweiten dürfte eine
Klage grosse Erfolgsaussichten haben und die beiden weiteren
Themenfelder stehen zur Prüfung an.
1. Nichtumsetzung der europäischen Anwaltsrichtlinie
in Spanien, welche Rechtsanwälte aus anderen EG-Mitgliedsstaaten
den spanischen auch bei der gerichtlichen Tätigkeit
in Spanien praktisch gleichstellt
Hier hat Spanien zwischenzeitlich die mitbetriebene Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof verloren, nunmehr
die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zur Vermeidung
von Sanktionen versprochen und zögert diese gleichwohl
weiter hinaus. Teile der spanischen Anwaltschaft haben sich
mit diesem Verhalten bereits einen erheblichen Imageschaden
eingefahren.
2. In Spanien nicht residente Immobilienverkäufer
zahlen nahezu die doppelte Einkommenssteuer auf den Gewinn
aus Immobilienverkäufen in Spanien wie in Spanien residente
Verkäufer
Die hierin liegende Europarechtswidrigkeit hat der Vizepräsident
des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz in einem kürzlich
erschienenen Beitrag in der Zeitschrift Recht der Internationalen
Wirtschaft RIW, Heft 2, Ausgabe 2001, S. 115 ff. detailliert
dargelegt. Der Titel: "Besteuerung von Immobilien in
Spanien und Gemeinschaftsrecht - Diskriminierung auf beiden
Seiten".
3. "Einfuhrzoll" auf gebrauchte PKW in
Spanien, die aus anderen EG-Ländern eingeführt
werden.
4. Verbot touristischer Fincavermietung auf den
Balearen und den Kanaren.
In anderen EG-Ländern bestehen diese Einschränkungen
nicht.
Soweit Sie uns weitere Informationen zu diesen 4 Themenbereichen
oder weiteren potentiell europarechtswidrigen Verhaltensweisen
der öffentlichen Verwaltung oder von Selbstverwaltungsorganen
zukommen lassen können oder möchten, schreiben
Sie uns eine e-mail, indem Sie das untenstehende Notizblatt
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Copp-Menth & Kollegen