Als Deutscher in den spanischen Staatsdienst: Ab 1.
Juni 2001 ist dies nach einem Beschluss des spanischen Ministerrates
möglich
Der in der europäischen Union verankerte Gleichheitsgrundsatz
macht manches möglich, wenn auch häufig erst mit
Zeitverzögerung.
Entsprechende Spanischkenntnisse vorausgesetzt, können
nunmehr auch die, geschätzt, 600.000 1 Mio.
Deutschen in Spanien in der staatlichen Verwaltung arbeiten.
Dies gilt insbesondere für die Verwaltungseinrichtungen
und öffentlichen Dienste der Sozialversicherung, die
Justizverwaltung und das staatliche Gesundheitswesen.
Gleichwohl sind in diese Regelung auch noch Grenzen eingebaut,
welche zu einem künftigen Zeitpunkt sicher auch noch
entfallen werden. Ausgeschlossen bleiben EU-Ausländer
in den Breichen Streitkräfte, Objekt-
und Grenzschutz, Strafvollzug, bei den
Steuerbehörden und in der spanischen Zentralbank u.a..
Auch einen deutschen Staatsanwalt soll es zunächst
in Spanien noch nicht geben dürfen.
Eröffnet wird jetzt hiermit die Möglichkeit,
als Angestellter im öffentlichen Dienst mitzuwirken,
eine Verbeamtung mit Altersversorgung, Unkündbarkeit
usw. ist damit noch nicht verbunden.
Gesamtheitlich wird auch kein Riesenansturm von EU-Ausländern
in Spanien auf die öffentliche Verwaltung erwartet,
aber ein weiterer Schritt in Richtung EU-weite Normalisierung
ist damit getan.