» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter IV 5/2001
 zurück
strichel_hori

Als Deutscher in den spanischen Staatsdienst: Ab 1. Juni 2001 ist dies nach einem Beschluss des spanischen Ministerrates möglich

Der in der europäischen Union verankerte Gleichheitsgrundsatz macht manches möglich, wenn auch häufig erst mit Zeitverzögerung.

Entsprechende Spanischkenntnisse vorausgesetzt, können nunmehr auch die, geschätzt, 600.000 – 1 Mio. Deutschen in Spanien in der staatlichen Verwaltung arbeiten. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Dienste der Sozialversicherung, die Justizverwaltung und das staatliche Gesundheitswesen.

Gleichwohl sind in diese Regelung auch noch Grenzen eingebaut, welche zu einem künftigen Zeitpunkt sicher auch noch entfallen werden. Ausgeschlossen bleiben EU-Ausländer in den Breichen „Streitkräfte“, „Objekt- und Grenzschutz“, „Strafvollzug“, bei den Steuerbehörden und in der spanischen Zentralbank u.a.. Auch einen deutschen Staatsanwalt soll es zunächst in Spanien noch nicht geben dürfen.

Eröffnet wird jetzt hiermit die Möglichkeit, als Angestellter im öffentlichen Dienst mitzuwirken, eine Verbeamtung mit Altersversorgung, Unkündbarkeit usw. ist damit noch nicht verbunden.

Gesamtheitlich wird auch kein Riesenansturm von EU-Ausländern in Spanien auf die öffentliche Verwaltung erwartet, aber ein weiterer Schritt in Richtung EU-weite Normalisierung ist damit getan.

strichel_hori

  © webDsign.net