Spanische Steuerbehörden erhalten Mahnung der EU
wegen Diskriminierung von Nichtresidenten
Bereits vor drei Monaten hat die spanische Steuerverwaltung
Post bekommen. Der Inhalt: Aufforderung an die spanischen
Steuerbehörden, die pauschale Ungleichbesteuerung von
nichtresidenten Immobilienverkäufern, - 35 % Besteuerung
auf den Verkaufsgewinn -, gegenüber in Spanien residenten
Immobilienverkäufern, nur 18 %ige Verkaufsgewinnbesteuerung
-, zu beenden.
Für uns kommt dies alles andere als überraschend.
Bereits in der vom Vizepräsidenten des Finanzgerichtes
Rheinland-Pfalz, Dieter Gebel wesentlich mitverfassten Medienerklärung
des Arbeitskreises / Forum für Erbschaftssteuer und
Vermögensmanagement Mallorca haben wir auf diese EU-Widrigkeit
in der Besteuerung hingewiesen. Weitere Ausführungen
hierzu finden Sie im Medienbeitrag Residenten bevorzugt
Spanische Einkommensteuer behandelt Nichtresidenten
EU-rechtswidrig".
Die aktuelle praktische Konsequenz für den nichtresidenten
Verkäufer: Zahlen Sie mit entsprechender Begründung
ausdrücklich auch nur den Residentensteuersatz von
18 % auf den Verkaufsgewinn. Ohne nichtdiskrimierende Neuregelung
wird die spanische Steuerverwaltung die Zahlung eines höheren
Steuersatzes als 18 % nicht durchsetzen können.