Engere Zusammenarbeit zwischen Zivilgerichten und Finanzbehörden
Auf EU-Ebene und damit auch zwischen Deutschland und Spanien
wurde die Zusammenarbeit unter den Zivilgerichten intensiviert.
Nach einer Ende Mai 2000 in Kraft tretenden EU-Verordnung
zur Beweisaufnahme in Zivilverfahren dürfen sich die
Zivilgerichte in Deutschland und in Spanien ab sofort direkte
Amtshilfe leisten. Namentlich gilt dies für die Beweisaufnahme
im jeweils anderen Land respektive den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Beschlossen wurde diese Verordnung von den EU-Justizministern.
Bewegung ist auch in den Informationsaustausch der europäischen
Finanzbehörden geraten.
Nach einer aktuellen Vorlage soll der Informationsaustausch
zwischen den Finanzbehörden in den meisten europäischen
Staaten bis zum 01.01.2003 Realität werden.
In der Entscheidungsvorlage ausgenommen sind zunächst
einige Steuerparadiesstaaten einschliesslich
der Schweiz und Österreich, für welche der Steuerdatenaustausch
bis spätestens 01.01.2010 Realität werden soll.