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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 6/2001
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strichel_hori

Engere Zusammenarbeit zwischen Zivilgerichten und Finanzbehörden

Auf EU-Ebene und damit auch zwischen Deutschland und Spanien wurde die Zusammenarbeit unter den Zivilgerichten intensiviert.

Nach einer Ende Mai 2000 in Kraft tretenden EU-Verordnung zur Beweisaufnahme in Zivilverfahren dürfen sich die Zivilgerichte in Deutschland und in Spanien ab sofort direkte Amtshilfe leisten. Namentlich gilt dies für die Beweisaufnahme im jeweils anderen Land respektive den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Beschlossen wurde diese Verordnung von den EU-Justizministern.

Bewegung ist auch in den Informationsaustausch der europäischen Finanzbehörden geraten.

Nach einer aktuellen Vorlage soll der Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden in den meisten europäischen Staaten bis zum 01.01.2003 Realität werden.

In der Entscheidungsvorlage ausgenommen sind zunächst einige „Steuerparadiesstaaten“ einschliesslich der Schweiz und Österreich, für welche der Steuerdatenaustausch bis spätestens 01.01.2010 Realität werden soll.


strichel_hori

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