» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 7/2001
 zurück
strichel_hori

Sie wollen Ihre Finca auf Mallorca vermieten-
ist das rechtlich zulässig ?

Die Antwort lautet typisch juristisch: Es kommt darauf an.......

Hier kommt es darauf an, ob Ihre Finca im bebauten und erschlossenen Baugebiet (suelo urbano) oder im ländlichen Aussenbereich (suelo rustico) liegt.

In erschlossenen Baugebieten ist eine Vermietung als Ferienwohnung möglich, wenn sie 25 % der erzielten Mieteinnahmen an die Steuerbehörde abführen.

Im Aussenbereich ist eine rechtlich-zulässige Vermietung praktisch unmöglich. Ausnahmsweise zulässig ist die Vermietung im ländlichen Aussenbereich dann, wenn sie die manigfaltigen baulichen und Servicevoraussetzungen eines Agrotourismushotels erfüllen.

Fazit: Es ist Vorsicht geboten, wenn Sie eine Ferienimmobilie auf Mallorca mit touristischer Vermietung zu finanzieren gedenken.

Eine Hoffnung für die Zukunft und künftiges EG-Recht: In vielen anderen EG-Ländern bestehen diese Einschränkungen der Vermietbarkeit nicht.

strichel_hori

  © webDsign.net