EU-Kommission klagt gegen Spanien wegen Diskriminierung
europäischer Anwälte
Entsprechend der Europäischen Anwaltsrichtlinie sind
alle EU-Mitgliederstaaten spätestens seit März
2000 gehalten, Anwälte aus EU-Staaten weitestgehend
gleich zu behandeln mit den eigenen Anwälten, namentlich
auch in gleicher Weise vor Gericht auftreten zu lassen.
Dieses zwingende Recht der Gleichberechtigung wurde allerdings
vom spanischen Staat auf Druck einiger spanischer Anwaltskammern
kontinuierlich negiert, kurzsichtig und, europäisch
gedacht, beschämend, wie selbst einige unserer spanischen
Kollegen kommentierten. Die logische Konsequenz: Per Klage
zwingt nunmehr die EU-Kommission selbst den spanischen Staat,
alle Anwälte aus EU-Mitgliedstaaten den eigenen gleichzustellen.
Die Protagonisten der offensichtlichen Diskriminierung
werden sich dann klammheimlich verabschieden.
Den Text der Europäischen Anwaltsrichtlinie haben
wir Ihnen per Link zugänglich gemacht.
Bleibt die Frage: Wer haftet persönlich und finanziell
für die Diskriminierungsschäden?
Aktuelle Ergänzung:
Nach obiger Klageankündigung hat nun im August 2001
nach 1 1/2-jährigem klarem Europarechtsverstoss Spanien
die Europäische Anwaltsrichtlinie in nationales Recht
umgesetzt !