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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 8/2001
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strichel_hori

EU-Kommission klagt gegen Spanien wegen Diskriminierung europäischer Anwälte

Entsprechend der Europäischen Anwaltsrichtlinie sind alle EU-Mitgliederstaaten spätestens seit März 2000 gehalten, Anwälte aus EU-Staaten weitestgehend gleich zu behandeln mit den eigenen Anwälten, namentlich auch in gleicher Weise vor Gericht auftreten zu lassen.

Dieses zwingende Recht der Gleichberechtigung wurde allerdings vom spanischen Staat auf Druck einiger spanischer Anwaltskammern kontinuierlich negiert, kurzsichtig und, europäisch gedacht, beschämend, wie selbst einige unserer spanischen Kollegen kommentierten. Die logische Konsequenz: Per Klage zwingt nunmehr die EU-Kommission selbst den spanischen Staat, alle Anwälte aus EU-Mitgliedstaaten den eigenen gleichzustellen.

Die Protagonisten der offensichtlichen Diskriminierung werden sich dann klammheimlich verabschieden.

Den Text der Europäischen Anwaltsrichtlinie haben wir Ihnen per Link zugänglich gemacht.

Bleibt die Frage: Wer haftet persönlich und finanziell für die Diskriminierungsschäden?

Aktuelle Ergänzung:
Nach obiger Klageankündigung hat nun im August 2001 nach 1 1/2-jährigem klarem Europarechtsverstoss Spanien die Europäische Anwaltsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt !

strichel_hori

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