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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 10/2002
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strichel_hori

Ihr deutscher Anwalt kann von Mallorca aus Gerichtstermine in Deutschland wahrnehmen

Der Arbeitsalltag eines deutschen Anwaltes auf Mallorca ist im Wandel. Seit 2001 kann jeder deutsche Anwalt deutschlandweit vor allen Landgerichten gerichtlich tätig werden, seit dem Jahr 2002 auch vor allen Oberlandesgerichten. Die frühere Beschränkung auf einen Landgerichtsbezirk wurde – endlich – aufgehoben. Für spezialisierte und international tätige Anwälte eine überfällige Erleichterung. Zugleich ist das ein Vorteil für die Mandantschaft. Sie ist von der Kostentragung für den Korrespondenzanwalt und den Prozessanwalt entlastet.

Bedeutung erlangen nun die guten Flugverbindungen von Mallorca aus. Innerhalb von ca. 2 Stunden sind die meisten Flughäfen in Deutschland von Palma de Mallorca aus zu erreichen.

Selbst bei einem zentralen deutschen Kanzleistandort wie Würzburg mit guter IC-Anbindung ergeben sich hier oft Zeit- und Kostenvorteile bei einer Anreise von Mallorca aus.

So sieht der „Arbeitsalltag“ eines auf Mallorca tätigen deutschen Anwaltes heutzutage oft so aus, dass an 3-4 Arbeitstagen pro Monat Gerichtstermine in den verschiedensten Städten in Deutschland auf dem Arbeitsplan stehen: Abflug Palma 7:30 – Ankunft Hamburg 9:45 – Gerichtstermin Landgericht Hamburg 11:30 – Rückflug Hamburg-Palma 16:15.

Auf dem Monatsplan stehen dann beispielsweise „Familiengericht Oldenburg (Kindesentführung)“, „Amtsgericht Saarbrücken (Erbscheinsangelegenheit)“, „Landgericht Traunstein (Forderungsangelegenheit)“.

Warum aber wird in all diesen Angelegenheiten gerade ein deutscher Anwalt in Mallorca beauftragt?
Weil die Angelegenheiten spezifischen Bezug zu Mallorca aufweisen:

Das Kind wurde von Mallorca aus nach Deutschland entführt. Der Beerbte hatte Grundvermögen in Spanien und die Forderungsangelegenheit resultiert aus einem Bauvorhaben aus Mallorca. Bei der Kindesentführung besteht zudem die Perspektive einer zukünftigen Entscheidung über das Sorgerecht vor einem mallorquinischen Gericht.

Über Mangel an Abwechslung kann man sich also als auf Mallorca tätiger deutscher Anwalt nicht beklagen. Nach einem Deutschland-Gerichtstermin kann man den Arbeitstag dann mit einem nächtlichen Mittelmeerbad ausklingen lassen, um dann am nächsten Tag ab 6 Uhr früh einige kühlere Stunden zur Weiterarbeit zu nutzen.

Aber auch deutschlandweit wird man zwischenzeitlich überregional als Anwalt in Anspruch genommen, und zwar immer dann, wenn man sich als Anwalt auf eine bestimmte Rechtsmaterie, wie beispielsweise Erbrecht, spezialisiert hat.

Die spezifischen Fachkenntnisse sind dann für den Mandanten wertvoller als die örtliche Nähe, insbesondere bei höheren Streitwerten. Fax- und e-mail-Technik minimieren die Kommunikationsprobleme. Der Faxeingang ist bei deutschen Gerichten mittlerweile durchgehend fristwahrend.

Die nach dem internationalen Verfahrensrecht oft gegebene Möglichkeit der Wahl des deutschen oder spanischen Gerichtsortes ermöglichst die Einbeziehung strategischer Überlegungen. So können beispielsweise bei in Spanien von Deutschen begangene Straftaten die Strafverfahren wahlweise in beiden Ländern eingeleitet werden.

Hier ist die parallele Zulassung auch bei spanischen Gerichten von Vorteil.

strichel_hori

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