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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 8/2002
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strichel_hori

Die Überraschung bei längerem Spanienaufenthalt:
Rechtskräftiger Titel gegen Sie und Sie haben nichts davon gewusst.

Dieses Zenario ist durchaus nicht selten und umso ärgerlicher, wenn auf diese Art und Weise jemand zu einem Zahlungstitel gegen Sie kommt, ohne dass tatsächlich ein Grund vorliegt, der sie zu einer Zahlung verpflichten würde.

Wie kann das passieren ?

Sie verbringen ein halbes Jahr in Ihrer Wohnung in Spanien und haben ordnungsgemäss bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt für 6 Monate. Auch erhalten Sie tatsächlich Ihre Post nachgesandt.

Nicht automatisch nachgesandt werden Ihnen allerdings ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid.

Denn zur Nachsendung von sogenannten niedergelegten Schriftstücken für die Sie bei Nichtanwesenheit eine Postkastennachricht zur Abholung erhalten, bedarf es eines besonderen Nachsendeantrages !

Die rechtliche Möglichkeit, ein unverschuldetes Fristversäumen geltend zu machen, wird nur bei besonderen Sonderkonstellationen erfolgreich sein. Diese Prüfung jedenfalls ist bei eigenem Betroffensein sofort zu veranlassen.

 

strichel_hori

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