Die Überraschung bei längerem Spanienaufenthalt:
Rechtskräftiger Titel gegen Sie und Sie haben nichts
davon gewusst.
Dieses Zenario ist durchaus nicht selten und umso ärgerlicher,
wenn auf diese Art und Weise jemand zu einem Zahlungstitel
gegen Sie kommt, ohne dass tatsächlich ein Grund vorliegt,
der sie zu einer Zahlung verpflichten würde.
Wie kann das passieren ?
Sie verbringen ein halbes Jahr in Ihrer Wohnung in Spanien
und haben ordnungsgemäss bei der Post einen Nachsendeantrag
gestellt für 6 Monate. Auch erhalten Sie tatsächlich
Ihre Post nachgesandt.
Nicht automatisch nachgesandt werden Ihnen allerdings ein
Mahn- oder Vollstreckungsbescheid.
Denn zur Nachsendung von sogenannten niedergelegten Schriftstücken
für die Sie bei Nichtanwesenheit eine Postkastennachricht
zur Abholung erhalten, bedarf es eines besonderen Nachsendeantrages
!
Die rechtliche Möglichkeit, ein unverschuldetes Fristversäumen
geltend zu machen, wird nur bei besonderen Sonderkonstellationen
erfolgreich sein. Diese Prüfung jedenfalls ist bei
eigenem Betroffensein sofort zu veranlassen.