Auslandsscheidung - leicht gemacht.
Geht das ?
Eine Scheidung ist meist keine sehr angenehme Angelegenheit
und oft auch mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Kosten
bis zur finanziellen Existenzkrise verbunden.
Umso mehr, möchte man meinen, wenn beide Scheidungswillige
ihren Wohnsitz im Ausland wie beispielsweise häufig
in Spanien -, haben.
Soll die Scheidung dann gleichwohl in Deutschland erfolgen,
so ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Im Regelfall ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens
einem Jahr zu rechnen.
Binnen 3 Monaten kann die Scheidung erfolgen, wenn insbesondere
folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1. Der Antragsteller wird anwaltlich vertreten, der Antragsgegner
bestellt nur einen Zustellungsbevollmächtigten in Berlin.
2. Der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen.
3. Die Eheleute erscheinen gemeinsam beim Amtsgericht in
Berlin.
Wollen die Eheleute nicht nach Deutschland reisen, so,
kann ihnen auf Antrag auch genehmigt werden, die entsprechenden
Scheidungserklärungen bei der deutschen Auslandsvertretung
abzugeben.