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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 9/2002
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strichel_hori

Auslandsscheidung - leicht gemacht.
Geht das ?

Eine Scheidung ist meist keine sehr angenehme Angelegenheit und oft auch mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Kosten bis zur finanziellen Existenzkrise verbunden.

Umso mehr, möchte man meinen, wenn beide Scheidungswillige ihren Wohnsitz im Ausland – wie beispielsweise häufig in Spanien -, haben.

Soll die Scheidung dann gleichwohl in Deutschland erfolgen, so ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Im Regelfall ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr zu rechnen.

Binnen 3 Monaten kann die Scheidung erfolgen, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen gegeben sind:

1. Der Antragsteller wird anwaltlich vertreten, der Antragsgegner bestellt nur einen Zustellungsbevollmächtigten in Berlin.

2. Der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen.

3. Die Eheleute erscheinen gemeinsam beim Amtsgericht in Berlin.

Wollen die Eheleute nicht nach Deutschland reisen, so, kann ihnen auf Antrag auch genehmigt werden, die entsprechenden Scheidungserklärungen bei der deutschen Auslandsvertretung abzugeben.


 

strichel_hori

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