Die Balearen haben ihr eigenes Erbrecht
- welche Relevanz hat das für deutsche Familien
Einige Regionen Spaniens, so Aragonien, die Balearen, Galizien,
Navarra, das Baskenland und Katalonien mit der Stadt Barcelona
verfügen über erbrechtliche Sonderbestimmungen.
Das spanische Zivilgesetzbuch, Cc, kommt insoweit nur subsidiär
zur Anwendung, Art. 13 Nr. 2 CC.
Geregelt sind balearisches Erbrecht und ehelicher Güterstand
in der Gesetzessammlung Zivilrecht der Balearen
oder Copmpilacien del Derecho Civil de Baleares.
Die erbrechtliche Vermögensnachfolge erfolgt demnach
durch Testament, Gesetz oder Erbvertrag in Form einer lebzeitigen
sogenannten Universalschenkung, oft unter Niessbrauchsvorbehalt.
Es gibt eine Reihe von Sonderbestimmungen gegenüber
dem nationalspanischen Erbrecht.
Wann nun hat dieses sogenannte Foralrecht der Balearen
praktische Bedeutung für deutsche Familien ?
Nur dann, wenn nicht das deutsche sondern prinzipiell das
spanische materielle Erbrecht zur Anwendung kommt.
Und wann ist dies nun der Fall ? Wenn der Vererber spanischer
Nationalität ist und zudem entsprechenden wohn- oder
Vermögensbezug zu den Balearen besteht.