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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 10/2003
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strichel_hori

Die Balearen haben ihr eigenes Erbrecht - welche Relevanz hat das für deutsche Familien

Einige Regionen Spaniens, so Aragonien, die Balearen, Galizien, Navarra, das Baskenland und Katalonien mit der Stadt Barcelona verfügen über erbrechtliche Sonderbestimmungen.

Das spanische Zivilgesetzbuch, Cc, kommt insoweit nur subsidiär zur Anwendung, Art. 13 Nr. 2 CC.

Geregelt sind balearisches Erbrecht und ehelicher Güterstand in der „Gesetzessammlung Zivilrecht der Balearen“ oder „Copmpilacien del Derecho Civil de Baleares“.

Die erbrechtliche Vermögensnachfolge erfolgt demnach durch Testament, Gesetz oder Erbvertrag in Form einer lebzeitigen sogenannten Universalschenkung, oft unter Niessbrauchsvorbehalt.

Es gibt eine Reihe von Sonderbestimmungen gegenüber dem nationalspanischen Erbrecht.

Wann nun hat dieses sogenannte Foralrecht der Balearen praktische Bedeutung für deutsche Familien ?

Nur dann, wenn nicht das deutsche sondern prinzipiell das spanische materielle Erbrecht zur Anwendung kommt.

Und wann ist dies nun der Fall ? Wenn der Vererber spanischer Nationalität ist und zudem entsprechenden wohn- oder Vermögensbezug zu den Balearen besteht.

strichel_hori

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