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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 2/2003
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strichel_hori

Gutachten zur Geschäftsfähigkeit müssen von deutschen Psychiatern erstellt werden


Welche Familie kennt diese Problematik nicht: Das lebenslang tatkräftige Familienmitglied meint auch mit 85 Jahren „Mit der Regelung der Vermögensnachfolge könne ja noch einige Jahre gewartet werden“. Plötzlich ein Schlaganfall und die Frage steht im Raum, ob jetzt überhaupt noch rechtswirksam gehandelt werden kann. Der ungeregelte Zustand endet oft im Chaos.

Oder andere Beispiele aus der aktuellen Anwaltspraxis:

Die betage, allein in einer Eigentumswohnung residierende Mallorcaresidentin weiss nicht mehr, ob sie ihre Immobilie schon weiterverkauft hat. Sie meinen vielleicht, dass sei ein Scherz, nein das ist die Praxis!

Ein anderer deutscher Mallorcaresident hat ein Jahr nach dem Versterben seiner Frau plötzlich so an Sehkraft eingebüsst, dass jede Unterschrift unter einfache Dokumente oder Verträge des täglichen Lebens zum höchsten Risiko wird.

Oft auch vermag bei der Erstellung notarieller Testamente oder Verkaufsurkunden der Notar aus eigener gesprächsweiser Erkundung nicht sicher erkennen, ob die ältere Person noch geschäftsfähig ist, also der Vertragsschluss noch wirksam ist oder das Testament noch rechtskräftig erstellt werden kann.

In diesen Fällen bestimmen nun das internationale deutsche und spanische Privatrecht übereinstimmend, dass die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit nach dem nationalen Recht der betroffenen Personen zu erfolgen hat. Bei einem Deutschen ist dies nun folgerichtig das deutsche Recht.

Dies wiederum sieht vor, dass bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit ein deutscher Psychiater gutachterlich zur Frage der Geschäftsfähigkeit Stellung zu nehmen hat.

Das Problem in er Praxis: Wie findet man nun in der jeweiligen spanischen Region einen deutschen Arzt und Psychiater, welcher ein derartiges fachärztliches Gutachten zur Frage der Geschäftsfähigkeit erstellen darf?

Für Mallorca scheint dieses Problem nun gelöst. Die im internationalen Facharztzentrum Palma tätige Facharztin für Psychiatrie, Dr. Petra Christ, vermag derartige Gutachten zu erstellen, e-mail:
dr.petra-christ@web.de

Das parallele Erstellenlassen eines derartigen fachärztlichen Gutachtens sei auch für die jenigen Fälle empfohlen, in welchen eigentlich bei einer Testamentserrichtung ernsthafte Zweifel an der Testierfähigkeit aktuell nicht gegeben sind, aber spätere entsprechende Anfechtungsaktivitäten anderer Familienmitglieder zu erwarten sind.

So liegt es oft auch im Interesse künftiger Erben, ihr testamentarisches Erbrecht durch ein psychologisches Gutachten absichern zu lassen.

strichel_hori

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