Der optimale Anwaltsservice in Spanien:
Derjenige einer deutschen und spanischen Kanzlei mit Doppelstandort in
Deutschland und Spanien
Zwischenzeitlich können wir auf eine bald 10-jährige anwaltliche Erfahrung in
Spanien sowie eine 20-jährige in Deutschland zurückblicken.
Immer waren wir bestrebt, eine möglichst optimale anwaltliche Beratung zu
bieten.
Hierbei galt es wegweisende Entscheidungen zu treffen:
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Abdeckung aller Rechtsgebiete oder
Spezialisierung? |
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Anstellung vieler Anwälte oder
persönliche Fallbearbeitung? |
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Kanzleierweiterung oder spezifische
Kooperation mit anderen Rechtsanwälten oder
Rechtsanwaltskanzleien? |
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Bei diesen Fragestellungen haben wir versucht, vorrangig Rückmeldungen
unserer Mandantschaft als zentrale Entscheidungsgrundlage mit einzubeziehen. So
vernehmen wir oftmals Klagen seitens unserer Mandanten bei anderen
Rechtsanwaltskanzleien regelmässig lediglich mit neuen Anwaltsmitarbeitern
anstelle langjährig tätigen, erfahrenen Rechtsanwalten, konfrontiert zu werden.
Zudem machten wir die Erfahrung eines hohen Vermittlungs- und Kontrollaufwandes
bei ergänzend einbezogenen und einzuarbeitenden Anwälten.
Die Schlussfolgerung: Ausweitung des Sekretariatsbereiches aber persönliche
Wahrnehmung der anwaltlichen Beratung und Betreuung.
Eine weitere Erkenntnis: Eine qualitativ hochstehende anwaltliche Tätigkeit
bedarf der Spezialisierung und gesicherter Erfahrungswerte.
Unsere Schlussfolgerung: Direkte Kooperation an beiden Kanzleistandorten mit
jeweils erfahrenen Kollegen. Dies ermöglicht uns die direkte Abdeckung aller im
deutsch-spanischen Rechtsverkehr regelmässig einschlägigen Rechtsgebieten.
Zum Thema Doppelstandort in beiden Ländern:
Hier hat uns die Erfahrung gezeigt, dass viele Rechtsangelegenheiten entweder
ihren Ursprung in dem jeweils anderen Land haben oder dort ihre Fortsetzung
finden.
Dann erweitert der Doppelstandort die direkte effiziente Handlungsfähigkeit
erheblich.
Und schliesslich: Die Doppelsprachigkeit von Rechtsanwalt und
Kanzleimitarbeitern ist praktisch ein unabdingbares Erfordernis. In manchen
Regionen Spaniens zudem auch die Kenntnis der zweiten regionalen offiziellen
Sprache, so auf den Balearen des Katalan oder das Mallorquin.
Die Erkenntnis hier: Man muss mit der Sprache der Mandantschaft und deren
Kultur- und Rechtskreis perfekt vertraut sein, andernfalls entstehen
Missverständnisse, welche die Zusammenarbeit erschweren und schliesslich
unmöglich machen.