Sie haben Vermögen in Deutschland in Höhe von 200.000 € und möchten dieses im
Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkweise einem Enkel übertragen.
Diesem steht aber nur ein Freibetrag von 51.200 € zu. Was tun um nicht erheblich
Vermögensanteile zugleich an den Staat zu verschenken? Sie übertragen einen
Wertanteil von 150.000 € zunächst an ihr Kind welches dieses dann an ihr
Enkelkind (hoffentlich) weiterschenkt. Das Ergebnis: eine gesamtheitlich
steuerfreie Übertragung auf den Enkel.
Dieses Prinzip der steuersparenden Kettenschenkung funktioniert bei Vermögen in
Spanien allerdings nicht.
Der Grund liegt einfach darin dass es in Spanien keine Schenkungsfreibeträge
gibt. Es gilt also andere Wege zu finden zur Steuerminimierung. In Spanien kann
dann Verkauf eine taugliche Alternative sein.