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PRAXIS- UND RECHTSTIPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 06/2005
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strichel_hori

Warum die Kettenschenkung bei Spanienvermögen zur Steuervermeidung untauglich ist


Sie haben Vermögen in Deutschland in Höhe von 200.000 € und möchten dieses im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkweise einem Enkel übertragen.

Diesem steht aber nur ein Freibetrag von 51.200 € zu. Was tun um nicht erheblich Vermögensanteile zugleich an den Staat zu verschenken? Sie übertragen einen Wertanteil von 150.000 € zunächst an  ihr Kind welches dieses dann an ihr Enkelkind (hoffentlich) weiterschenkt. Das Ergebnis: eine gesamtheitlich steuerfreie Übertragung auf den Enkel.

Dieses Prinzip der steuersparenden Kettenschenkung funktioniert bei Vermögen in Spanien allerdings nicht.

Der Grund liegt einfach darin dass es in Spanien keine Schenkungsfreibeträge gibt. Es gilt also andere Wege zu finden zur Steuerminimierung. In Spanien kann dann Verkauf eine taugliche Alternative sein.

strichel_hori

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