» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


PRAXIS- UND RECHTSTIPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 11/2005
 zurück
strichel_hori

Aktuelles zu Führerschein und Autopapieren
bei Übersiedlung nach Spanien


Mit Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 09.09.2004 wurde jetzt klargestellt: auch in Spanien bleibt der deutsche Führerschein gültig.

Allerdings gibt es, ebenso wie für Spanier, einige Auflagen, wobei die Anforderungen mit dem Alter zunehmen:

Bis 45 Jahre:               Alle zehn Jahre den Führerschein erneuern.
45 – 70 Jahre:             Hinzu kommt jetzt der Seh- und Reaktionstest alle fünf Jahre.
Ab 70 Jahre:                Prüfung der Fahrtüchtigkeit alle zwei Jahre


Und welche Papiere müssen Sie im PKW mit sich führen?

Sie sind noch Halter eines Fahrzeuges mit deutschem Kennzeichen, dann genügen Fahrzeugschein, Führerschein und Versicherungskarte.

Als Halter eines PKW mit spanischem Kennzeichen müssen Sie hingegen sechs verschiedene Dokumente vorhalten:

1.         Zulassungsschein, permiso de circulación
2.         Fahrzeugdatenblatt, tarjeta ITV
3.         Führerschein, carnet de conducir
4.         Versicherungspolice, poliza de seguro
5.         Zahlungsnachweis der Versicherungspolice, recibo de poliza
6.         TÜV-Bericht, informe inspección técnica de vehiculos, ITV

Wenn Sie sich auf das Mitführen von Kopien beschränken, müssen diese von der Verkehrsbehörde, Trafíco, beglaubigt sein.

strichel_hori

  © webDsign.net