Aktuelles zu Führerschein und Autopapieren
bei Übersiedlung nach Spanien
Mit Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 09.09.2004 wurde
jetzt klargestellt: auch in Spanien bleibt der deutsche
Führerschein gültig.
Allerdings gibt es, ebenso wie für Spanier, einige Auflagen,
wobei die Anforderungen mit dem Alter zunehmen:
Bis 45 Jahre: Alle zehn Jahre den Führerschein
erneuern.
45 – 70 Jahre: Hinzu kommt jetzt der Seh- und
Reaktionstest alle fünf Jahre.
Ab 70 Jahre: Prüfung der Fahrtüchtigkeit alle
zwei Jahre
Und
welche Papiere müssen Sie im PKW mit sich führen?
Sie sind noch Halter eines Fahrzeuges mit deutschem
Kennzeichen, dann genügen Fahrzeugschein, Führerschein und
Versicherungskarte.
Als Halter eines PKW mit spanischem Kennzeichen müssen Sie
hingegen sechs verschiedene Dokumente vorhalten:
1. Zulassungsschein, permiso de circulación
2. Fahrzeugdatenblatt, tarjeta ITV
3. Führerschein, carnet de conducir
4. Versicherungspolice, poliza de seguro
5. Zahlungsnachweis der Versicherungspolice, recibo
de poliza
6. TÜV-Bericht, informe inspección técnica de
vehiculos, ITV
Wenn Sie sich auf das Mitführen von Kopien beschränken,
müssen diese von der Verkehrsbehörde, Trafíco, beglaubigt
sein.