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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 08/2006
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strichel_hori

Muss Ihr Anwalt in Spanien deutschsprachig oder Deutscher sein
- Diskussionsbeitrag und Kriterienkatalog zur Anwaltsauswahl

Generell gilt: Zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse sollte jedem bei Arzt und Rechtsanwalt die Verständigung in der eigenen Muttersprache möglich sein. Ist dies die deutsche, dann folglich in dieser Sprache.

Je wichtiger und komplexer die Rechtsangelegenheit ist, desto grösseres Gewicht hat damit zunächst die Deutschsprachigkeit.

Die direkte sprachliche Verständigung ist naturgemäss nicht das einzige Kriterium der Anwaltsauswahl. Fachkenntnisse und Praxiserfahrung in einem bestimmten Rechtsbereich sind ein zentrales Kriterium bei der Auswahl des Rechtsanwaltes sowohl im Inland wie auch im Ausland.

Von Bedeutung in Spanien ist weiterhin, welches nationale Recht bei ihrer Rechtsangelegenheit vorwiegend zur Anwendung kommt.

In der Praxis zu unterscheiden ist zudem zwischen einem deutschsprachigen Rechtsanwalt, etwa einem Spanier, der sich in der deutschen Sprache zu verständigen weiss, und einem Anwalt mit deutscher Muttersprache.

Dies nicht nur wegen der grösseren rein sprachlichen Verständigungssicherheit, sondern vielmehr auch aufgrund der gleichen Herkunftskultur, welche manche sonstigen Missverständnisse vermeidet.

Andererseits kommen dem muttersprachlichen spanischen Rechtsanwalt Verständigungsvorurteile mit spanischen Behörden und Gerichten zugute. Das spricht für ihn.

Der sprachlich ideale Rechtsanwalt ist für einen Deutschsprachigen ohne perfekte Spanischkenntnisse selten der nicht deutschsprachige, mitunter der auch deutschsprachige Spanier und oft der muttersprachlich deutsche Anwalt, der natürlich seinerseits zweisprachig, also auch der spanischen Sprache mächtig, sein muss.

Eine praktische Entscheidungshilfe, das ist klar, muss natürlich noch konkreter gefasst werden.

Deshalb nachfolgend beispielhaft ein Versuch der tendenziellen Anwaltszuordnung nach Rechtsgebieten bei Rechtsfällen mit zentralem Spanienbezug.

 

Rechtsgebiet

spanischer Anwalt
nur spanisch

spanischer Anwalt
spanisch + dt.

Deutscher RA

dt. + spanisch

Deutscher RA

nur deutsch

Verwaltungsrecht

*

**

*

 

Strafrecht

**

**

*

 

Erbrecht

 

 

**

*

Immobilienrecht

 

**

**

 

Familienrecht

*

**

**

*

Verkehrsrecht

*

**

*

 

Raster zur Anwaltsauswahl in Spanien nach dem Sprachkriterium:
*   bedingt empfehlenswert
** empfehlenswert


Bei der vorstehenden Entscheidungshilfe wird die fachliche Spezialisierung aller Rechtsanwälte auf das jeweilige Rechtsgebiet unterstellt, ebenso die Schwerpunkttätigkeit des zweisprachigen deutschen Rechtsanwaltes in Spanien.
 

strichel_hori

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