Muss Ihr Anwalt in Spanien
deutschsprachig oder Deutscher sein
- Diskussionsbeitrag und Kriterienkatalog zur
Anwaltsauswahl
Generell gilt: Zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse
sollte jedem bei Arzt und Rechtsanwalt die Verständigung in
der eigenen Muttersprache möglich sein. Ist dies die
deutsche, dann folglich in dieser Sprache.
Je wichtiger und komplexer die Rechtsangelegenheit ist,
desto grösseres Gewicht hat damit zunächst die
Deutschsprachigkeit.
Die direkte sprachliche Verständigung ist naturgemäss nicht
das einzige Kriterium der Anwaltsauswahl. Fachkenntnisse und
Praxiserfahrung in einem bestimmten Rechtsbereich sind ein
zentrales Kriterium bei der Auswahl des Rechtsanwaltes
sowohl im Inland wie auch im Ausland.
Von Bedeutung in Spanien ist weiterhin, welches nationale
Recht bei ihrer Rechtsangelegenheit vorwiegend zur Anwendung
kommt.
In der Praxis zu unterscheiden ist zudem zwischen einem
deutschsprachigen Rechtsanwalt, etwa einem Spanier, der sich
in der deutschen Sprache zu verständigen weiss, und einem
Anwalt mit deutscher Muttersprache.
Dies nicht nur wegen der grösseren rein sprachlichen
Verständigungssicherheit, sondern vielmehr auch aufgrund der
gleichen Herkunftskultur, welche manche sonstigen
Missverständnisse vermeidet.
Andererseits kommen dem muttersprachlichen spanischen
Rechtsanwalt Verständigungsvorurteile mit spanischen
Behörden und Gerichten zugute. Das spricht für ihn.
Der sprachlich ideale Rechtsanwalt ist für einen
Deutschsprachigen ohne perfekte Spanischkenntnisse selten
der nicht deutschsprachige, mitunter der auch
deutschsprachige Spanier und oft der muttersprachlich
deutsche Anwalt, der natürlich seinerseits zweisprachig,
also auch der spanischen Sprache mächtig, sein muss.
Eine praktische Entscheidungshilfe, das ist klar, muss
natürlich noch konkreter gefasst werden.
Deshalb nachfolgend beispielhaft ein Versuch der
tendenziellen Anwaltszuordnung nach Rechtsgebieten bei
Rechtsfällen mit zentralem Spanienbezug.
Rechtsgebiet |
spanischer Anwalt
nur spanisch |
spanischer Anwalt
spanisch + dt. |
Deutscher RA
dt. + spanisch |
Deutscher RA
nur deutsch |
Verwaltungsrecht |
* |
** |
* |
|
Strafrecht |
** |
** |
* |
|
Erbrecht |
|
|
** |
|
Immobilienrecht |
|
** |
** |
|
Familienrecht |
* |
** |
** |
|
Verkehrsrecht |
* |
** |
* |
|
Raster
zur Anwaltsauswahl in Spanien nach dem Sprachkriterium:
* bedingt empfehlenswert
** empfehlenswert
Bei der vorstehenden Entscheidungshilfe wird die
fachliche Spezialisierung aller Rechtsanwälte auf das
jeweilige Rechtsgebiet unterstellt, ebenso die
Schwerpunkttätigkeit des zweisprachigen deutschen
Rechtsanwaltes in Spanien.