Deutsche Notare, welche Ihnen notariell Urkunden in Spanien
erstellen können
Notare deutscher Nationalität in Spanien gibt es bis heute
trotz EU-Angehörigkeit beider Staaten nicht, wohl aber eine
Reihe von spanischen Notaren, welche mehr oder weniger, der
deutschen Sprache mächtig sind.
Soweit im Bereich des Erb-, Immobilien- und Steuerrechtes
allerdings, - wie meist -, Kenntnisse des deutschen
Rechtskreises erforderlich sind, werden diese vom auf
Spanien spezialisierten deutschen Rechtsanwalt im Vorfeld
der Urkundenerstellung in Spanien eingebracht. Nicht nur aus
diesem Grunde kann man vom spanischen Notar keinen
Rechtsbeistand erwarten. Dies ist in Spanien generell nicht
die Aufgabe des Notars, sondern des Rechtsanwaltes.
Andererseits gibt es eine Reihe von deutschen Notaren mit
spanischen Sprachkenntnissen und Notariatssitz in
Deutschland, welche Ihnen einfache, - in der Praxis oft sehr
hilfreiche -, spanische Urkunden, namentlich Vollmachts- und
Ratifizierungsurkunden, erstellen können.
Eine diesbezügliche Auflistung finden sie auf der
Anwaltswebsite
www.erbrechtskanzlei-spanien.de in der Unterrubrik
„Kooperationsnetz“ unter dem Link
Deutsche Notare mit spanischen Sprachkenntnissen.
Auch bei Inanspruchnahme dieser Notare empfiehlt sich zur
Absicherung der gesamtheitlich adäquaten Regelung in
Spanien, - also der spezifischen Rechtssituation in Spanien
-, die begleitende Beratung über eines auf Spanien
spezialisierten Anwaltes in Anspruch zu nehmen.