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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 03/2006
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strichel_hori

Sie wollen in Spanien Rente beziehen.
Rechtzeitige Information ist angesagt, um ungerechte Ausschlusssituationen zu vermeiden


Namentlich wer in Deutschland und Spanien im Angestelltenverhältnis tätig war und mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, sollte seinen Rentenbezug schon Jahre im voraus genau planen.

So müssen sowohl für den Bezug der deutschen wie3 der spanischen Altersrente ab 63 Jahren 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Die höheren Abzüge wegen des vorzeitigen Renteneinstieges gibt es in Spanien.

Während die Mindestbeitragszeit für den Bezug der deutschen Rente bei 5 Jahren angesiedelt ist, erfordert der Bezug einer spanischen Rente 15 Rentenbeitragsjahre, was mitunter zu wenig gerechten Ergebnissen führt: Wer beispielsweise vier Jahre in Deutschland und 9 Jahre in Spanien gearbeitet hat, erhält keine spanische Rente.

Zwar werden ihm die vier Jahre in Deutschland als Beitragsjahre angerechnet, aber da die dann summierten 13 Jahre die spanische Mindestbeitragszeit nicht erreichen, entfällt die spanische Rente, - beide Renten werden getrennt berechnet und ausgezahlt, ganz!

Weniger problematisch ist im allgemeinen die Steuerzahlung auf die Rente mit Freistellungen bei deutscher Rente in der Grössenordnung von 18.000 € Jahresrentenbetrag; in Spanien erheblich niedriger: Nur 8.500 €.

Die wichtigsten Fragen zum „grenzüberschreitenden“ Rentenbezug finden Sie zusammengefasst in einem Beitrag des Mallorca Magazins in dessen Ausgabe 10/2006.

Bei komplexen Situationen mit Bezugsmöglichkeit mehrerer Renten in beiden Ländern empfiehlt sich das konsultieren eines Rentenberaters.

strichel_hori

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