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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter III 11 /2006
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strichel_hori

Deutschsprachige Notare auf Mallorca
- es gibt zwar einige .........


….. aber damit ist die gesamte Rechtsangelegenheit nicht gelöst.

Auch können wir Sie auf den einen oder anderen deutsch sprechenden Notar hinweisen. Das kann auch eine Abwicklungserleichterung sein.

Aber die rechtsgestaltende Beratung, etwa im Erbrecht, Immobilienrecht oder sonstigen vertraglichen Rechtsangelegenheiten, etwa im Gesellschaftsrecht, ist nicht Aufgabe des spanischen Notars.

Auch die steuerliche Beratung fällt nicht in den Aufgabenbereich eines Notars in Spanien.

Zudem ist oft das deutsche Recht, etwa bei erbrechtlichen Angelegenheiten, von zentraler Bedeutung. Und grundsätzlich hat kein spanischer Notar eine deutsche Rechtsausbildung oder ist gar deutscher Nationalität.

Am meisten profitieren Sie also in Spanien, wenn ein im deutschen Recht erfahrener deutscher Rechtsanwalt gut mit dem spanischen Notar auf Mallorca kooperiert.

Hingewiesen sei noch darauf, dass die Zuständigkeit spanischer Notare bei Erbschaftsannahmen, Immobilienverkäufen und Gesellschaftsanteilsverkäufen, - will heissen praktisch immer -, nicht auf den Lageort einer Immobilie oder eines Geschäftes begrenzt ist.

Eine gute Kombination Deutscher Anwalt – spanischer Notar wird also üblicherweise mit jeweiligem Spezialgebiet spanienweit tätig.
 

strichel_hori

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