Deutschsprachige Notare auf
Mallorca
- es gibt zwar einige .........
….. aber damit ist die gesamte Rechtsangelegenheit nicht
gelöst.
Auch können wir Sie auf den einen oder anderen deutsch
sprechenden Notar hinweisen. Das kann auch eine
Abwicklungserleichterung sein.
Aber die rechtsgestaltende Beratung, etwa im Erbrecht,
Immobilienrecht oder sonstigen vertraglichen
Rechtsangelegenheiten, etwa im Gesellschaftsrecht, ist nicht
Aufgabe des spanischen Notars.
Auch die steuerliche Beratung fällt nicht in den
Aufgabenbereich eines Notars in Spanien.
Zudem ist oft das deutsche Recht, etwa bei erbrechtlichen
Angelegenheiten, von zentraler Bedeutung. Und grundsätzlich
hat kein spanischer Notar eine deutsche Rechtsausbildung
oder ist gar deutscher Nationalität.
Am meisten profitieren Sie also in Spanien, wenn ein im
deutschen Recht erfahrener deutscher Rechtsanwalt gut mit
dem spanischen Notar auf Mallorca kooperiert.
Hingewiesen sei noch darauf, dass die Zuständigkeit
spanischer Notare bei Erbschaftsannahmen,
Immobilienverkäufen und Gesellschaftsanteilsverkäufen, -
will heissen praktisch immer -, nicht auf den Lageort einer
Immobilie oder eines Geschäftes begrenzt ist.
Eine gute Kombination Deutscher Anwalt – spanischer Notar
wird also üblicherweise mit jeweiligem Spezialgebiet spanienweit tätig.