Fünf Bauvertragstypen in Spanien: Sie haben die Wahl
Als Bauherr in Spanien stehen ihnen mehrere Vertragstypen
zur Auswahl, welche nur zum Teil mit den typischen deutschen
Vertragstypen übereinstimmen. Wer sich nicht weiter
informiert oder den vom Bauunternehmer vorgelegten Vertrag
sogleich unkritisch unterschreibt, geht ein nicht
unerhebliches Risiko ein. Wird der Bauvertrag von einem
spezialisierten Rechtsanwalt überprüft oder konzipiert, sind
Sie auf der sicheren Seite.
Nachfolgend zunächst die 5 häufigsten Bauvertragstypen,
contrato de obra, in Spanien
1. |
Werklieferungsvertrag |
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Contrato de obra con suminstro de materiales |
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2. |
Vertrag nach Masseinheiten |
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Contrato por unidad de medida |
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3. |
Werkvertrag mit Festpreis |
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Arrendamiento de obra por precio alzado |
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4. |
Bauverwaltungsvertrag |
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Contrato de obra por administración |
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5. |
Tauschvertrag Grundstück gegen Bauwerkserrichtung |
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Contrato de cesión de solar a cambio de obra |
Schwierigkeiten bereitet dem deutschen Bauherrn in der
Praxis häufig der “Vertragstyp nach Masseinheiten” weil
damit die Kostenzuordnung zu einzelnen Gewerken wie
Bedachung oder Anbau nicht direkt nachvollziehbar werden.
Tatsächlich jedoch ist hier eine sehr gute Vergleichbarkeit
der Preise und damit eine Preiskontrollmöglichkeit für den
Bauherrn gegeben. Vom vor Ort erfahrenen Architekten kann
die Messlatte von Richtpreisen der Architektenkammer
angelegt werden.
Beim Bauverwaltungsvertrag setzt der Bauherr praktisch einen
fachkundigen Vertreter ein welcher gegen eigenes Salär
sowohl die Materialbeschaffung wie die Ausführung
seinerseits organisiert.
Der Tauschvertrag „Grundstück gegen Bauwerkserrichtung“
kommt häufig dann zum Einsatz wenn auf einem Grundstück
mehrere Wohneinheiten errichtet werden.
So erhält der Grundstückseigentümer beim Bau eines
Mehrfamilienhauses auf seinem bisherigen Grundstück
beispielsweise zwei von sechs Eigentumswohnungen im Tausch
gegen das Grundeigentum.
Fristeinhaltung, Baumängelhaftung und Preisstabilität
abzusichern ist wiederum Aufgabe eines Rechtsanwaltes in
allen diesen Vertragstypen.
Können Sie dann auch bei der weiteren Abwicklung des
Bauvertrages auf die begleitende Kontrolle von Architekten
und Anwalt bauen, gewinnt das Bauwerk im Ausland sein
sicheres Fundament.
Beim Bauen in Spanien, etwa auf Mallorca, sich allein auf
die oft wertreichen Versicherungen deutscher Bauunternehmer
oder etwas deutsch sprechender, zunächst sehr fürsorglicher,
spanischer Vermittler zu verlassen, ist nicht zu empfehlen,
wenngleich diese Fehler, das zeigt die Erfahrung,
immer wieder begangen werden.