Schnelle Umschreibung im spanischen Grundbuch:
Es ist nicht immer so einfach
Die Situationen sind vielfältig in welchen an einen Anwalt
herangetreten wird doch bitte mal kurzfristig die
Eigentumsumschreibung betreffend die Immobilie in Spanien
vorzubereiten.
Typische Konstellationen sind hier folgende:
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Die
Immobilie soll verkauft werden ohne dass die
vorangegangene erbrechtliche Nachfolge zuvor abgewickelt
wurde |
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Die
Ehe wurde geschieden und der Ex-Ehepartner ist entgegen
der getroffenen Vereinbarung im spanischen Grundbuch
noch als Eigentümer eingetragen. |
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Der
Eigentümer ist nachhaltig erkrankt und eine lebzeitige
Vermögensnachfolge eröffnet Chancen auf eine
steuergünstigere Rechtsnachfolge |
Liegen
alle notwendigen Dokumente in erforderlicher Form vor, kann
die notarielle Umschreibung tatsächlich binnen kurzer Zeit,
etwa in einem Zeitrahmen von zehn Tagen, vorbereitet und
realisiert werden.
Gleichwohl treten in der Praxis regelmässige Probleme auf
die es zuerst zu bewältigen gilt bevor die schnelle
Umschreibung getätigt werden kann.
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So
sind mitunter frühere Miterben nicht kurzfristig
„greifbar“ oder vorverstorben |
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Nötige Originaldokumente liegen nicht vor |
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Der
geschiedene Ehepartner verschliesst sich der praktischen
Mitwirkung |
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Die
Übertragung des Spanieneigentums wurde nicht, -
spanischen Anforderungen ausreichend -, in die
notarielle Scheidungsvereinbarung oder das
Scheidungsurteil aufgenommen |
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Die
notarielle Vollmacht entspricht nicht den spanischen
Formerfordernissen |
Manchmal helfen juristische Fantasie oder die Erfahrungen
des Rechtsanwaltes mit der spanischen Rechtspraxis weiter,
manchmal aber bedarf es schlichtweg einer gewissen Portion
Geduld, neben eigener aktiver Mitwirkung.
Nicht vorliegende oder nicht formgerechte Vollmachten können
regelmässig durch nachträgliche Genehmigungen, auch vor
einem deutschen Notar, ersetzt werden.
Auch die Frage der aktuell schnellsten Möglichkeit der für
die Grundbucheintragung und Steuerzahlung notwendigen
Steuernummerbeschaffung in Spanien ist ständigen Wandlungen
unterworfen.
Scheinbar unlösbare Fallgestaltungen können mitunter im
persönlichen Gespräch mit Behördenvertretern oder dem Notar
letztendlich doch einer Lösung zugeführt werden.