Die Vermietung von Ferienhäusern auf den Balearen:
- Die Vermeidung der „Kommerzialisierung“ als Lösung
Für alleinstehende Einfamilienhäuser auf den Balearen gibt
es eine gesetzliche Regelung, Decreto 2/2005 vom 20. Mai,
welche eine kommerzielle oder genauer: kommerzialisierte
Vermietung ohne vorherige Eintragung in das balearische
Ferienwohnungsregister verbietet.
Zudem sind die einzelnen Voraussetzungen der
Registereintragung oft nur mit nicht unerheblichem Aufwand
erfüllbar. Liegen alle Unterlagen ordnungsgemäss vor, steht
der Behörde eine zweimonatige Bearbeitungszeit zur
Verfügung.
Damit stellt sich die Frage, ob man nicht durch Vermeidung
des Kriteriums der „Kommerzialisierung“ doch zu einer
legalen Vermietung auf der Basis des allgemeinen
Mietrechtes, - mit Steuerzahlung -, kommen kann.
Genehmigungsvorbehalt und Registereintragungspflicht im
Gesetz 2/2005 setzen nämlich voraus, dass die
Ferienvermietung über die üblichen Wege der
Kommerzialisierung nämlich entweder über touristische
Ferienvermietungsagenturen oder das Internet angeboten wird
und mindestens einen Säuberungsservice einschließt.
Daraus lässt sich die Schlussfolgerung zielen, dass die
Ferienhausvermietung, also auch gegen Entgelt, nur an
Personen aus dem Bekanntenkreis oder andere weder über
Internet noch über Vermietungsagenturen aquirierte Personen
dieser Regelung nicht unterfällt.
Dann sind nur die mietvertraglichen Regelungen im übrigen
und gegebenenfalls das Satzungsrecht der
Eigentümergemeinschaften zu beachten.
Generell ist die Thematik der Ferienvermietbarkeit auf den
Balearen derart komplex dass regelmässig eine
Einzelfallprüfung anzuraten ist zumal in letzter Zeit neben
Nachbarn und Konkurrenz der Hotelerie auch Abmahninitiativen
hier ein Tätigkeitsfeld für sich entdeckt zu haben scheinen.