» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 12/2007
 zurück
strichel_hori

Die Vermietung von Ferienhäusern auf den Balearen:
- Die Vermeidung der „Kommerzialisierung“ als Lösung


Für alleinstehende Einfamilienhäuser auf den Balearen gibt es eine gesetzliche Regelung, Decreto 2/2005 vom 20. Mai, welche eine kommerzielle oder genauer: kommerzialisierte Vermietung ohne vorherige Eintragung in das balearische Ferienwohnungsregister verbietet.
Zudem sind die einzelnen Voraussetzungen der Registereintragung oft nur mit nicht unerheblichem Aufwand erfüllbar. Liegen alle Unterlagen ordnungsgemäss vor, steht der Behörde eine zweimonatige Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Damit stellt sich die Frage, ob man nicht durch Vermeidung des Kriteriums der „Kommerzialisierung“ doch zu einer legalen Vermietung auf der Basis des allgemeinen Mietrechtes, - mit Steuerzahlung -, kommen kann.

Genehmigungsvorbehalt und Registereintragungspflicht im Gesetz 2/2005 setzen nämlich voraus, dass die Ferienvermietung über die üblichen Wege der Kommerzialisierung nämlich entweder über touristische Ferienvermietungsagenturen oder das Internet angeboten wird und mindestens einen Säuberungsservice einschließt.

Daraus lässt sich die Schlussfolgerung zielen, dass die Ferienhausvermietung, also auch gegen Entgelt, nur an Personen aus dem Bekanntenkreis oder andere weder über Internet noch über Vermietungsagenturen aquirierte Personen dieser Regelung nicht unterfällt.
Dann sind nur die mietvertraglichen Regelungen im übrigen und gegebenenfalls das Satzungsrecht der Eigentümergemeinschaften zu beachten.

Generell ist die Thematik der Ferienvermietbarkeit auf den Balearen derart komplex dass regelmässig eine Einzelfallprüfung anzuraten ist zumal in letzter Zeit neben Nachbarn und Konkurrenz der Hotelerie auch Abmahninitiativen hier ein Tätigkeitsfeld für sich entdeckt zu haben scheinen.
 

strichel_hori

  © webDsign.net