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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN
UND MALLORCA
Newsletter I 02/2007 |
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Rechtsanwalt Menth jetzt zehn Jahre Erbrechtsspezialist
für Spanien und Mallorca
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter
Menth bearbeitet seit zwanzig Jahren schwerpunktmässig
Erbrechtsangelegenheiten, eröffnete im Jahre 1997 eine
Zweitkanzlei in Spanien mit Standort Mallorca und wurde so
zu einem der ersten Spezialisten für deutsch-spanische
Erbschaftsangelegenheiten.
Die kontinuierliche Abwicklung von einer Vielzahl
deutsch-spanischer Erbschaften hat ihn die Notwendigkeit der
Einrichtung einer Erbfall-Hotline,
www.erbfallhotline-spanien.de,
erkennen lasen um die Initiierung der Erbfallabwicklung
zugunsten der oft in Deutschland ansässigen, und bisher
nicht mit dem spanischen Rechtskreis konfrontierte Erben zu
beschleunigen.
Tatsächlich beginnt die Arbeit des internationalen
Erbrechtsexperten allerdings bereits mit der Beratung von
ausländischen Käufern von Immobilien in Spanien mit der
beratenden Begleitung des Immobilienkaufes. Die Beratung im
deutsch-spanischen Erbrecht bildet so eine Beratungseinheit
mit dem spanischen Immobilienrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des zweisprachigen
Erbrechtsanwaltes ist die strategische Beratung von
Finca-Eigentümern zur Minimierung der Rechtsnachfolgekosten,
namentlich der in Spanien hohen Erbschaftssteuer.
Hier sind oft Einsparungspotentiale von mehreren
zehntausend, - mitunter auch sechsstelligen -, Euro-Beträgen
durch legale vorausschauende Nachfolgeplanung erschliessbar.
Die einfache Kommunikation per email hat zu einer weltweiten
Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistungen des
Erbrechts- und Immobilienexperten für Spanien geführt.
Viele der Rechtsangelegenheiten können für die Mandantschaft
so auch ohne Notwendigkeit eines persönlichen
Vor-Ort-Termines für sämtliches in Spanien belegenes
Vermögen und für Erben von Spanienvermögen mit jedwedem
Wohnort in Deutschland oder anderswo abgewickelt werden.
Das Leitmotiv des Spanienexperten: Qualität durch
Spezialisierung.
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