» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 02/2007
 zurück
strichel_hori

Rechtsanwalt Menth jetzt zehn Jahre Erbrechtsspezialist
für Spanien und Mallorca

Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth bearbeitet seit zwanzig Jahren schwerpunktmässig Erbrechtsangelegenheiten, eröffnete im Jahre 1997 eine Zweitkanzlei in Spanien mit Standort Mallorca und wurde so zu einem der ersten Spezialisten für deutsch-spanische Erbschaftsangelegenheiten.

Die kontinuierliche Abwicklung von einer Vielzahl deutsch-spanischer Erbschaften hat ihn die Notwendigkeit der Einrichtung einer Erbfall-Hotline,
www.erbfallhotline-spanien.de, erkennen lasen um die Initiierung der Erbfallabwicklung zugunsten der oft in Deutschland ansässigen, und bisher nicht mit dem spanischen Rechtskreis konfrontierte Erben zu beschleunigen.

Tatsächlich beginnt die Arbeit des internationalen Erbrechtsexperten allerdings bereits mit der Beratung von ausländischen Käufern von Immobilien in Spanien mit der beratenden Begleitung des Immobilienkaufes. Die Beratung im deutsch-spanischen Erbrecht bildet so eine Beratungseinheit mit dem spanischen Immobilienrecht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des zweisprachigen Erbrechtsanwaltes ist die strategische Beratung von Finca-Eigentümern zur Minimierung der Rechtsnachfolgekosten, namentlich der in Spanien hohen Erbschaftssteuer.

Hier sind oft Einsparungspotentiale von mehreren zehntausend, - mitunter auch sechsstelligen -, Euro-Beträgen durch legale vorausschauende Nachfolgeplanung erschliessbar.

Die einfache Kommunikation per email hat zu einer weltweiten Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistungen des Erbrechts- und Immobilienexperten für Spanien geführt.

Viele der Rechtsangelegenheiten können für die Mandantschaft so auch ohne Notwendigkeit eines persönlichen Vor-Ort-Termines für sämtliches in Spanien belegenes Vermögen und für Erben von Spanienvermögen mit jedwedem Wohnort in Deutschland oder anderswo abgewickelt werden.

Das Leitmotiv des Spanienexperten: Qualität durch Spezialisierung.
 

strichel_hori

  © webDsign.net