Verkehrsunfall in Spanien
- Für Ansprüche auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld
bedarf es einer vorherigen fristgerechten Strafanzeige
Die
Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche als
die unmittelbaren Behandlungskosten sowie die Reparatur des
eigenen PKW´s ist in Spanien keine einfache Angelegenheit.
So ist hier als Voraussetzung zur Geltendmachung von
Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen fristgerecht
eine Strafanzeige gegen den Unfallverursacher einzureichen.