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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 06/2007
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strichel_hori

Verkehrsunfall in Spanien
- Für Ansprüche auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld bedarf es einer vorherigen fristgerechten Strafanzeige


Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche als die unmittelbaren Behandlungskosten sowie die Reparatur des eigenen PKW´s ist in Spanien keine einfache Angelegenheit.

So ist hier als Voraussetzung zur Geltendmachung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen fristgerecht eine Strafanzeige gegen den Unfallverursacher einzureichen.
 

strichel_hori

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