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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 05/2007
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strichel_hori

Investition in Spanieneigentum -
Rechtssicherheit durch Rechtsberatung zum richtigen Zeitpunkt


Der Erwerb von Eigentum in Spanien ist oft mit erheblichen Investitionsbeträgen verbunden.

Mitunter wird nahezu der gesamte Ertrag der Lebensarbeitszeit in das Haus in Spanien investiert, welches zugleich einer Art finanzielle Altersicherung darstellt.

Umso wichtiger ist eine richtige Weichenstellung sowohl in rechtlicher wie in steuerlicher Hinsicht, zumal hier wesentlich ein bisher fremder Rechtskreis betroffen ist.

Zu welchen Zeitpunkten empfiehlt sich jeweils die Einbeziehung eines spezialisierten Rechtsberaters?
 

1.

Vor Abschluss des privaten Kaufvertrages

 

 

 

- Der private Kaufvertrag einer Immobilie ist in Spanien bereits rechtsverbindlich

 

 

2.

Zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages

 

 

 

- inhaltliche Gestaltung, Überprüfung und strategische Überlegungen zur Steuerminimierung sind in Spanien Aufgabengebiete des Rechtsanwaltes und nicht des Notars
 

 

- Auch Überlegungen zur Rechtsnachfolge sind zu diesem Zeitpunkt mit einzubeziehen

 

 

3.

Erstellung von Bauverträgen mit Architekt und vor allem dem Bauunternehmer

 

 

 

- Preisklarheit, Fertigstellungsfristen und deren Absicherung u.a.

 

 

4.

Legalisierung früher ohne Baugenehmigung erstellter Bauteile

 

 

 

- wichtig zur Vermeidung von „Geldstrafen“ und Abrissverfügungen einerseits sowie zur Vorbereitung der Verkaufsreife andererseits

 

 

5.

Phase der Vorbereitung eines Weiterverkaufes

 

 

 

- rechtliche und steuerliche Optimierung

 

 

6.

Bei Klarheit über die Rechtsnachfolge

 

 

 

- lebzeitige oder testamentarische Regelung

Haben sie einmal einen fachkundigen Rechtsanwalt gefunden, so ist die jeweils erneute Kontaktaufnahme in der gerade anstehenden Lebensphase der Spanienimmobilie natürlich erleichtert.

strichel_hori

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