1. |
Vor Abschluss des privaten Kaufvertrages |
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Der private Kaufvertrag einer Immobilie ist in Spanien
bereits rechtsverbindlich |
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2. |
Zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages |
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inhaltliche Gestaltung, Überprüfung und strategische
Überlegungen zur Steuerminimierung sind in Spanien
Aufgabengebiete des Rechtsanwaltes und nicht des Notars
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Auch Überlegungen zur Rechtsnachfolge sind zu diesem
Zeitpunkt mit einzubeziehen |
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3. |
Erstellung von Bauverträgen mit Architekt und vor allem
dem Bauunternehmer |
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Preisklarheit, Fertigstellungsfristen und deren
Absicherung u.a. |
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4. |
Legalisierung früher ohne Baugenehmigung erstellter
Bauteile |
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wichtig zur Vermeidung von „Geldstrafen“ und
Abrissverfügungen einerseits sowie zur Vorbereitung der
Verkaufsreife andererseits |
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5. |
Phase der Vorbereitung eines Weiterverkaufes |
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rechtliche und steuerliche Optimierung |
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6. |
Bei Klarheit über die Rechtsnachfolge |
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lebzeitige oder testamentarische Regelung |