Eigentümergemeinschaften in Spanien
- Die schwierige Suche nach dem richtigen Verwalter -
Nicht nur Wohnblocks, sondern auch jede Häusersiedlung mit
mindestens einer Gemeinschaftsterrasse, - grünzone,
-zugangsstrasse, -schwimmbad usw. unterfällt dem spanischen
Wohnungseigentumsgesetz, Ley de propiedad horizontal,
LPH, und alle diese Wohnungseigentümergemeinschaften
bedürfen eines Verwalters oder administrador de fincas.
Hier hat sich in Spanien ein eigener Berufszweig mit
standardisierter Ausbildung herausgebildet. Die
entsprechende Verwalterfunktion dürfen, neben einem
Eigentümer der jeweiligen Wohnanlage, und in geringem Umfang
der Berufsstand der spanischen Anwälte, nur examinierte
Fincaverwalter übernehmen.
Allerdings zeigt die Praxis, dass es unheimlich schwer ist
eine solche Fincaverwaltungsgesellschaft zu finden mit
derart qualifizierten Mitarbeitern, welche fachlich, sprachlich und im sozialen Umgang
geeignet wären, mit einer wesentlich von Ausländern
geprägten Eigentümergemeinschaft umzugehen.
Eine derartige Dreifachqualifikation habe ich bei häufiger
Mitwirkung bei Eigentümerversammlungen als
Eigentümervertreter zur Lösung spezifischer Problemlagen
noch kaum erleben dürfen.
Für Mallorca haben wir jetzt zusammen mit der in unserem
Bürohaus in Manacor angesiedelten Gestoria und
Steuerberatung sowie einem Administrador de fincas
ein Kombinationsmodell entwickelt, um auch dieser
Konstellation ausländergeprägten Eigentümergemeinschaften
gerecht zu werden.
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