Wie können der „wahre“ Eigentümer oder dessen
Rechtsnachfolger seine formale Eigentümerstellung in Spanien
zurückgewinnen?
Oft sind im spanischen Grundbuch
andere Personen als Eigentümer registriert, als der wahre
Eigentümer, welcher den Kaufpreis aufgebracht hat und die
laufenden Kosten bestreitet. Wie konnte dies geschehen?
Meist erfolgte dies sehr zielgerichtet, eher selten hingegen
durch Vollmachtsmissbrauch.
Die typischen Gründe: Es bestehen beim Ehemann noch
Haftungsrisiken aus dessen beruflicher Tätigkeit, weshalb
die Ehefrau als alleinige Käuferin auftritt. In anderen
Fällen sollen Pflichtteilsansprüche von Kindern von
vornherein ausgeschlossen werden.
Nicht nur im Scheidungsfall jedoch besteht die Tendenz, die
Eigentümerstellung doch möglichst wieder zum wahren
Eigentümer zurückzuholen, oft gegen den Willen des formal
Berechtigten.
Kann man diese Rückholung der Eigentümerstellung mit Erfolg
betreiben?
Die Antwort: Nur dann, wenn die Beweislage günstig ist.
Vorteilhaft ist ein vorausgegangener Privatvertrag mit
ausgewiesenem wahrem Eigentümer als Käufer.
Jedenfalls sollte der Geldfluss zur Zahlung des Kaufpreises
vom Konto des wahren Eigentümers nachgewiesen werden oder es
wäre der Nachweis zu erbringen, dass der formelle Käufer im
Erwerbszeitraum über keinerlei Geldmittel verfügte.
Gibt es Zeugen oder Schriftstücke, welche die
Vermögensverschiebung und deren Gründe belegen, verbessert
dies die Möglichkeit der Durchsetzung des
Rückübertragungsanspruches.
Kann die Beweislage und die Rechtslage der Gegenseite im
Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung entsprechend
transparent gemacht werden, so lässt sich häufig eine
gerichtliche Auseinandersetzung mittels eines
aussergerichtlichen Vergleiches vermeiden.