Neu in Spanien:
Auf das richtige Empfehlungsnetzwerk kommt es an
Es gibt zwei Arten anwaltlicher Tätigkeit
·
Die vorausschauende Problemvermeidung und ·
der Reparaturbetrieb im Rahmen des noch Möglichen.
Die Zielrichtung unserer zweisprachigen Rechtsanwaltskanzlei
geht dahin, dem Klientel per Wegweisung über den konkreten
rechtlichen Anlass hinaus Rechtssicherheit zu verschaffen,
Steuerbelastungen weitmöglichst zu vermeiden und
Wegweisungen für Spanien auch über den rein juristischen
Bereich hinaus zu vermitteln.
Oft ist der richtige Einstieg, - bestes Beispiel ist der Bau
einer eigenen Finca in Spanien -, dann zunächst auch eine
Frage der Wahl der richtigen Einstiegspartner: Architekt,
Bauunternehmer, Gestoria u.a.
Nun die Erfahrung zeigt: Ein seriöser Partner ist im
wesentlichen auch von weiteren seriösen Partner umgeben. Und
leider ist auch der Umkehrschluss nicht von der Hand zu
weisen.
Rechtsrat und Rechtsberatung können hier keinen
vollumfänglichen Schutz bieten.
Aber vielleicht kann ihr langjährig in Spanien tätiger
Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihnen auch den
richtigen Bauunternehmer vermitteln.