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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 06/2009

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strichel_hori

Neu in Spanien:
Auf das richtige Empfehlungsnetzwerk kommt es an


Es gibt zwei Arten anwaltlicher Tätigkeit

·         Die vorausschauende Problemvermeidung und
·         der Reparaturbetrieb im Rahmen des noch Möglichen.

Die Zielrichtung unserer zweisprachigen Rechtsanwaltskanzlei geht dahin, dem Klientel per Wegweisung über den konkreten rechtlichen Anlass hinaus Rechtssicherheit zu verschaffen,  Steuerbelastungen weitmöglichst zu vermeiden und Wegweisungen für Spanien auch über den rein juristischen Bereich hinaus zu vermitteln.

Oft ist der richtige Einstieg, - bestes Beispiel ist der Bau einer eigenen Finca in Spanien -, dann zunächst auch eine Frage der Wahl der richtigen Einstiegspartner: Architekt, Bauunternehmer, Gestoria u.a.

Nun die Erfahrung zeigt: Ein seriöser Partner ist im wesentlichen auch von weiteren seriösen Partner umgeben. Und leider ist auch der Umkehrschluss nicht von der Hand zu weisen.

Rechtsrat und Rechtsberatung können hier keinen vollumfänglichen Schutz bieten.

Aber vielleicht kann ihr langjährig in Spanien tätiger Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihnen auch den richtigen Bauunternehmer vermitteln.



Günter Menth
Deutschsprachiger Rechtsanwalt auf Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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