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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 06/2009

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strichel_hori

Rechtsservice Mallorca – Rechtsservice Spanien:
Besser gleich zum Profi


In Spanien gibt es keine dem deutschen Rechtsberatungsgesetz entsprechende gesetzliche Regelung, welche die rechtsberatende Tätigkeit juristisch vorgebildeten Personen, namentlich Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen, vorbehält.

Deshalb werden hier Rechtsdienstleistungen mitunter von Personen ohne jegliche juristische Vorbildung angeboten; natürlich auch ohne Haftpflichtversicherung im Falle der Falschberatung.

Zwar ist dies dann rechtlich bedenklich, wenn sich dieses Angebot vom Ausland aus auch an in Deutschland wohnende Personen wendet.

Solche Rechtsdienstleistungsanbieter agieren mitunter sogar von der Privatwohnung aus, ohne entsprechende Büroinfrastruktur und per spanischer Handynummer. Üblicherweise beginnend mit der Ziffer „6“, während die normale spanische Fetznetznummer mit einer „9“ eingeleitet wird.

Erkenntlich sind solche Anbieter auch an den entsprechenden Dumpingpreisen zum Kundenfang. Das auf einer seriösen Kalkulation aufgebaute Anwaltshonorar bewegt sich im Bereich zwischen mindestens 120 € - 240 €. Das durchschnittliche Stundenhonorar in Deutschland beispielsweise liegt bei 180 € pro Stunde.

Wer also für seine regelmässig hohen Vermögenswerte in Spanien eine qualifizierte Rechtsberatung mit Haftpflichtversicherung des Beratenden und Rechtssicherheit sucht, dem sei geraten: „Lieber gleich zum anwaltlichen Profi“, bevor Sie vielleicht beim Immobilienkauf in Spanien leichtfertig Ihren dort investierten Lebensarbeitsgewinn aufs Spiel setzen.



Günter Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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