Rechtsservice Mallorca – Rechtsservice Spanien:
Besser gleich zum Profi
In Spanien gibt es keine dem deutschen Rechtsberatungsgesetz
entsprechende gesetzliche Regelung, welche die
rechtsberatende Tätigkeit juristisch vorgebildeten Personen,
namentlich Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen, vorbehält.
Deshalb werden hier Rechtsdienstleistungen mitunter von
Personen ohne jegliche juristische Vorbildung angeboten;
natürlich auch ohne Haftpflichtversicherung im Falle der
Falschberatung.
Zwar ist dies dann rechtlich bedenklich, wenn sich dieses
Angebot vom Ausland aus auch an in Deutschland wohnende
Personen wendet.
Solche Rechtsdienstleistungsanbieter agieren mitunter sogar
von der Privatwohnung aus, ohne entsprechende
Büroinfrastruktur und per spanischer Handynummer.
Üblicherweise beginnend mit der Ziffer „6“, während die
normale spanische Fetznetznummer mit einer „9“ eingeleitet
wird.
Erkenntlich sind solche Anbieter auch an den entsprechenden
Dumpingpreisen zum Kundenfang. Das auf einer seriösen
Kalkulation aufgebaute Anwaltshonorar bewegt sich im Bereich
zwischen mindestens 120 € - 240 €. Das durchschnittliche
Stundenhonorar in Deutschland beispielsweise liegt bei 180 €
pro Stunde.
Wer also für seine regelmässig hohen Vermögenswerte in
Spanien eine qualifizierte Rechtsberatung mit
Haftpflichtversicherung des Beratenden und Rechtssicherheit
sucht, dem sei geraten: „Lieber gleich zum anwaltlichen
Profi“, bevor Sie vielleicht beim Immobilienkauf in Spanien
leichtfertig Ihren dort investierten Lebensarbeitsgewinn
aufs Spiel setzen.
Günter Menth
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de