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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN
UND MALLORCA
Newsletter I 03/2009 |
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Rechtsservice
Spanien - lieber gleich zum Fachmann
In Spanien gibt es für eine Bestätigung in der
aussergerichtlichen Rechtsberatung nur wenige
Einschränkungen oder spezifische
Qualifizierungsvoraussetzungen, anders als in Deutschland.
Dort schützt das Rechtsberatungsgesetz, seit dem 01. Juli
2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz, den Markt vor
unqualifizierten Beratungsanbietern.
Deshalb finden sich in Spanien manche Anbieter von
Rechtsdienstleistungen, teilweise ohne jegliche eigene
Qualifikation, namentlich auch im Internet und gerichtet an
die Zielgruppe deutschsprachiger Beratungsinteressenten in
Spanien oder weltweit.
Angeboten werden für diese Zielgruppe u.a. Testaments- und
Immobilienkaufvertragschecks.
Zum Nachweis vermeintlicher eigener Fachkenntnis werden von
Rechtsanwälten verfasste Beiträge kopiert und als eigene
veröffentlicht oder es wird auf den Sachverstand angeblich
kooperierender Anwälte und Notare verwiesen. Zudem wird mit
Dumpingpreisen versucht, eigene Kundschaft anzuwerben.
Erfolgen derartige „Rechtsservice-Leistungen“ für Personen
mit Wohnsitz in Deutschland, so kommt allerdings gleichwohl
das deutsche Rechtsberatungsgesetz/
Rechtsdienstleistungsgesetz zur Anwendung, so der
Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 05. Oktober 2006
(IZR 7/04).
Mit der Wahl oder Angabe eines Bürostandortes in Spanien
kann also nicht zeitgleich das deutsche Beratungsverbot, -
ohne entsprechende Qualifikation -, umgangen werden.
Aber ganz abgesehen davon sollte sich jeder
Beratungsinteressierte, - nicht zuletzt angesichts oft
erheblicher Vermögenswerte bei Investitionen in Spanien -,
gut überlegen, ob er im Hinblick auf relativ
kostengünstigere „Rechtsberatungsangebote“ sich für Berater
ohne spezifische Qualifikationen entscheidet, welche zudem
bei Falschberatung auch keinerlei
Vermögenshaftpflichtversicherung vorweisen können.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 0034 – 971 – 55 93 77 // Fax: 0034 – 971 – 55 93
68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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