MALLORCA – RECHTSANWALT – MENTH
Schnelle Erstauskunft bei Immobilienkauf und Erbfällen oft
entscheidend
Beim Immobilienkauf in Spanien gilt dies etwa für den
Zeitpunkt vor der Vertragsunterzeichnung, bei einer
Erbangelegenheit für Kontoverfügungen per Vollmacht oder die
Einhaltung der sechswöchigen Ausschlagungsfrist.
Die schnelle Reaktion ist wegweisend. Sie kann
Vermögensvorteile erschliessen und die Entstehung
Verbindlichkeiten von vermeiden lassen. Dies sollte auf der
Basis einer möglichst gesicherten Rechtskenntnis erfolgen.
Werden mehrere nationale Rechtskreise betroffen, bedarf es
eines länderspezifischen Expertenwissens.
Kommunikation und Erteilung der Rechtsauskünfte in deutscher
Muttersprache beschleunigen nicht nur die Rechtsauskünfte,
sondern vermeiden auch Missverständnisse wenn sie mit
gewöhntem Informationsservice eines deutschen Rechtsanwaltes
erfolgen.
Ebenso wie die Erstberatung, ist die Beschaffung von
Grundbuch- und Handelsregisterauszügen als zentrale
Informationsquellen regelmässig binnen zwei Arbeitstagen
möglich.
Der Kanzleistandort Mallorca hat zudem den Vorteil, dass
diese spanische Insel als Luftverkehrskreuz der zweitgrösste
deutschen Fluggesellschaft Air Berlin von sehr vielen
deutschen und spanischen Flughäfen direkt erreichbar ist, so
dass Notartermine für spanienweite Immobilien- oder
Erbrechtsangelegenheiten einfach und schnell über Mallorca
abwickelbar sind.
Günter Menth
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de