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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 10/2009

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strichel_hori

MALLORCA – RECHTSANWALT – MENTH
Schnelle Erstauskunft bei Immobilienkauf und Erbfällen oft entscheidend

Beim Immobilienkauf in Spanien gilt dies etwa für den Zeitpunkt vor der Vertragsunterzeichnung, bei einer Erbangelegenheit für Kontoverfügungen per Vollmacht oder die Einhaltung der sechswöchigen Ausschlagungsfrist.

Die schnelle Reaktion ist wegweisend. Sie kann Vermögensvorteile erschliessen und die Entstehung Verbindlichkeiten von vermeiden lassen. Dies sollte auf der Basis einer möglichst gesicherten Rechtskenntnis erfolgen.

Werden mehrere nationale Rechtskreise betroffen, bedarf es eines länderspezifischen Expertenwissens.

Kommunikation und Erteilung der Rechtsauskünfte in deutscher Muttersprache beschleunigen nicht nur die Rechtsauskünfte, sondern vermeiden auch Missverständnisse wenn sie mit gewöhntem Informationsservice eines deutschen Rechtsanwaltes erfolgen.

Ebenso wie die Erstberatung, ist die Beschaffung von Grundbuch- und Handelsregisterauszügen als zentrale Informationsquellen regelmässig binnen zwei Arbeitstagen möglich.

Der Kanzleistandort Mallorca hat zudem den Vorteil, dass diese spanische Insel als Luftverkehrskreuz der zweitgrösste deutschen Fluggesellschaft Air Berlin von sehr vielen deutschen und spanischen Flughäfen direkt erreichbar ist, so dass Notartermine für spanienweite Immobilien- oder Erbrechtsangelegenheiten einfach und schnell über Mallorca abwickelbar sind.



Günter Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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