Können Sie die spanische Staatsangehörigkeit neu erhalten
und die deutsche behalten?
Das könnte doch vielfach eine praktische Lösung sein: Die
Vorteile beider Nationalitäten in Anspruch nehmen.
In Spanien das nationale Parlament mitwählen und im
Bedarfsfall auf das deutsche Sozialsystem zurückkommen.
Aus der Sicht des deutschen Rechtes ist eine doppelte
Staatangehörigkeit aktuell, im Jahre 2010, sogar möglich
wenn auch als Ausnahmetatbestand. So sieht das deutsche
Recht in Paragraph 25 Absatz 2 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes die Möglichkeit einer
Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
im Falle der Beantragung und Annahme einer anderen
Staatsangehörigkeit vor.
Als Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde gilt es
hier überzeugende Gründe vorzutragen und gegebenenfalls zu
belegen.
Nur ist all dies aktuell noch nicht zielführend weil Spanien
seinerseits die entsprechende EU-Richtlinie noch nicht
umgesetzt hat und nach noch geltender nationaler Rechtslage
die spanische Staatsangehörigkeit immer nur dann erworben
werden kann, wenn zumindest zeitgleich eine
Verzichtserklärung betreffend die bisherige Nationalität,
also etwa die deutsche, abgegeben wird.
Im Ergebnis heisst dies aktuell: Geduld haben und die
spanische Rechtsentwicklung im Auge zu behalten.
Andererseits sollte die Entscheidung eines
Nationalitätswechsels und auch die Annahme einer ergänzenden
Staatsangehörigkeit immer gut durchdacht sein.
Damit kommt es zur parallelen Änderung einer Vielzahl von
Rechtspositionen.
Ein Blick in das internationale Privatrecht beider Nationen
unter Kenntnis der entsprechenden Leitlinien der nationalen
Rechtsgebiete kann hier Aufschluss geben.
So tritt beim Übergang von der deutschen zur
spanischen Nationalität zeitgleich etwa ein grundlegend
anderes, das spanische, Erbrecht nach dem
Staatsangehörigkeitswechsel in Kraft.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird zugunsten der
Kinder abgeschwächt. Auch tritt an die Stelle des deutschen
Pflichtteilsrechtes, dem Recht auf einen Zahlungsanspruch
aus dem Nachlass für nächste Angehörige mit Rechtswirkung
nur bei aktiver Geltendmachung, ein automatisches auch gegen
anderweitige Testierung gesichertes Erbrecht, namentlich der
Kinder, in Kraft.
So kann also dem Ehegatten nicht nur durch Scheidung das
Erbrecht entzogen werden, sondern weitgehend auch durch
Annahme der spanischen Staatsangehörigkeit. Fast ein
Paradoxum.
Aber dieses Beispiel zeigt auch, dass bei
Rechtsangelegenheiten und Lebenssituationen mit
Auslandsbezug üblicherweise nicht nur eine komplexere
Rechtssituation die Folge ist, sondern dass bei nachhaltiger
Kenntnis der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsbereiche
oft eine systematische Gestaltung die individuelle
Rechtssituation erheblich verbessern kann.
Dies gilt im Grunde auch für die steuerrechtliche
Gestaltung, allerdings ist hier regelmässig nicht die
Nationalität sondern die steuerliche Wohnsitznahme im
jeweiligen Land das entscheidende Gestaltungskriterium.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
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