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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 08/2010

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strichel_hori

Können Sie die spanische Staatsangehörigkeit neu erhalten
und die deutsche behalten?


Das könnte doch vielfach eine praktische Lösung sein: Die Vorteile beider Nationalitäten in Anspruch nehmen.

In Spanien das nationale Parlament mitwählen und im Bedarfsfall auf das deutsche Sozialsystem zurückkommen.

Aus der Sicht des deutschen Rechtes ist eine doppelte Staatangehörigkeit aktuell, im Jahre 2010, sogar möglich wenn auch als Ausnahmetatbestand. So sieht das deutsche Recht in Paragraph 25 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Möglichkeit einer Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle der Beantragung und Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit vor.

Als Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde gilt es hier überzeugende Gründe vorzutragen und gegebenenfalls zu belegen.

Nur ist all dies aktuell noch nicht zielführend weil Spanien seinerseits die entsprechende EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt hat und nach noch geltender nationaler Rechtslage die spanische Staatsangehörigkeit immer nur dann erworben werden kann, wenn zumindest zeitgleich eine Verzichtserklärung betreffend die bisherige Nationalität, also etwa die deutsche, abgegeben wird.

Im Ergebnis heisst dies aktuell: Geduld haben und die spanische Rechtsentwicklung im Auge zu behalten.

Andererseits sollte die Entscheidung eines Nationalitätswechsels und auch die Annahme einer ergänzenden Staatsangehörigkeit immer gut durchdacht sein.

Damit kommt es zur parallelen Änderung einer Vielzahl von Rechtspositionen.

Ein Blick in das internationale Privatrecht beider Nationen unter Kenntnis der entsprechenden Leitlinien der nationalen Rechtsgebiete kann hier Aufschluss geben.

So tritt beim Übergang von der deutschen zur spanischen Nationalität zeitgleich etwa ein grundlegend anderes, das spanische, Erbrecht nach dem Staatsangehörigkeitswechsel in Kraft.

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird zugunsten der Kinder abgeschwächt. Auch tritt an die Stelle des deutschen Pflichtteilsrechtes, dem Recht auf einen Zahlungsanspruch aus dem Nachlass für nächste Angehörige mit Rechtswirkung nur bei aktiver Geltendmachung, ein automatisches auch gegen anderweitige Testierung gesichertes Erbrecht, namentlich der Kinder, in Kraft.

So kann also dem Ehegatten nicht nur durch Scheidung das Erbrecht entzogen werden, sondern weitgehend auch durch Annahme der spanischen Staatsangehörigkeit. Fast ein Paradoxum.

Aber dieses Beispiel zeigt auch, dass bei Rechtsangelegenheiten und Lebenssituationen mit Auslandsbezug üblicherweise nicht nur eine komplexere Rechtssituation die Folge ist, sondern dass bei nachhaltiger Kenntnis der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsbereiche oft eine systematische Gestaltung die individuelle Rechtssituation erheblich verbessern kann.

Dies gilt im Grunde auch für die steuerrechtliche Gestaltung, allerdings ist hier regelmässig nicht die Nationalität sondern die steuerliche Wohnsitznahme im jeweiligen Land das entscheidende Gestaltungskriterium.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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