Erbmediation bei Spanienvermögen
Gemeinsam zum Experten statt jahrelang zerstritten
Meist möchten alle Beteiligten wie Erben, Vermächtnisnehmer
und Pflichtteilsberechtigte doch eigentlich nur das eine:
Eine schnelle gerechte Lösung zur Aufteilung des Nachlasses.
Warum dies in der Praxis von Spanienrechtsfällen oft nicht
gelingt? Häufig sind subjektive Unsicherheiten der
wesentliche Grund.
Es fehlt die sichere Information zur Rechtslage wie zu den
Wertgrundlagen.
Was ist die Spanienimmobilie wirklich wert?
Welcher Erbschaftssteuerbetrag fällt bei welcher Person an?
Welche konkrete einvernehmliche Lösung erspart welchen
Beteiligten, und oft allen Erben, welchen zeitlichen und
finanziellen Aufwand?
Diese Ausgangsfragen kann Ihnen der Rechtsexperte respektive
spezialisierter Rechtsanwalt abklären. Allein damit erhöht
sich die Chance auf eine einvernehmliche Lösung bereits
erheblich.
Werden sodann von den Beteiligten die eigenen Ziele und
Bedenken auch offen angesprochen, hat die Erdmediation
bereits eine sehr hohe Erfolgschance.
Praktisch empfehlenswert ist auch die Einigung auf die
Tragung der Anwaltskosten entsprechend der späteren
Erbanteile, wobei eine ausgewählte Person der
„Erbengemeinschaft“ die Erbmediation mit dem Anwalt
einleiten kann, wobei dieser jedoch jederzeit für alle
Beteiligten ansprechbar bleibt.
Das sind die Vorteile der Erdmediation bei Spanienvermögen
im Überblick:
1. |
Geringe Kosten
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2. |
Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
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3. |
Zeitnahe Lösung
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4. |
Schnelle und effektive Aufteilung des Spanienvermögens
vermeidet Wertverluste
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5. |
Vertrauen zum Mediator und aktive Mitwirkung an der
Lösungsfindung erhöht die Ergebnisakzeptanz
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6. |
Zusammenführung der Potentiale der Erben als
Schicksalsgemeinschaft erhöht die gemeinsame
Handlungsfähigkeit
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7. |
Scheinbar unlösbare Konflikte erhalten eine zweite
Chance
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8. |
Beziehungskonflikte und Familienauseinandersetzungen
über Generationen werden vermieden
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Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrer Konstellation die
Erbmediation der richtige Weg oder der spezialisierte Anwalt
der geeignete Erbmediator ist?
Die Lösung: Eine Fax-, E-Mail oder Telefonanfrage unter
Schilderung des Ausgangssachverhaltes führt hier schnell zur
Klärung.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
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