Und jetzt der Wermutstropfen für alle Familien aus dem
schweizer Kanton Schwyz: Wenn Sie eine Immobilie in Spanien
haben, so fällt im Erb- oder Schenkungsfall gleichwohl
die spanische Erbschaftssteuer an.
Liegt allerdings das gesamte Vermögen im Kanton Schwyz,
wird dieses Erbschafts- und Schenkungssteuerparadies Wirklichkeit.
Generell werden Erbschafts- und Schenkungssteuern in der
Schweiz ausschliesslich von den Kantonen erhoben, denen damit
auch das Recht zusteht, auf dies Steuern zu verzichten.
Eine ganze Reihe schweizer Kantone, vornehmlich in der Innenschweiz
gelegen, verzichten zumindest dann auf die Besteuerung von
Erbschaften und Schenkungen, wenn Ehegatten und Kinder die
Begünstigten sind.
Dies gilt beispielsweise für die Kantone Nidwalden,
Obwalden und Uri, aber auch für Schaffhausen, St. Gallen,
Zürich, Zug und das Wallis mit vorwiegend französischem
Sprachgebiet.
Besonderheiten gelten für Immobilien oder sogenannte
Liegenschaften.
Diese werden nicht im Wohnkanton, sondern im Kanton ihres
Lageortes besteuert.
Als weitere Besonderheit sei hier erwähnt, dass die
Grundstücksgewinnsteuer praktisch mitvererbt
werden kann. Bei nahen Verwandten als Erben erfolgt diese
Besteuerung zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Erben ihrerseits
die Immobilie verkaufen. Was bedeutet dies für die Praxis?
Der Faktor Grundstücksgewinnsteuer ist bei der Konzipierung
einer ausgewogenen erbrechtlichen Regelung zu berücksichtigen.
Andernfalls kann es passieren, dass der Erbe einer Liegenschaft
grob benachteiligt wird.
Wird beispielweise, wie beim Kanton Graubünden der aktuelle
Verkehrswert der Erb- und Schenkungssteuerberechung von Wohnimmobilien
zugrundegelegt, kann der Faktor Immobiliengewinnsteuer erheblich
ins Gewicht fallen.
Immer empfehlenswert daher: Die genaue Information im jeweiligen
Wohn- oder bei Immobilien Lageortkanton.
Bei alledem sollte man sich allerdings darüber im klaren
bleiben, dass alles in Spanien belegene Immobilien- und mobile
Vermögen, - auch Bankkontengelder und Lebensversicherungsansprüche
aus Verträgen mit spanischen Versicherungsgesellschaften
der spanischen Erbschaftssteuer mit dem europaweit höchsten
Spitzensteuersatz von über 81 % unterfällt. Auch
beim Wohnsitzkanton Schwyz und gleichzeitigem Immobilienvermögen
in Spanien bleibt also erbschaftssteuerlicher Handlungsbedarf.
|