Macht es Sinn, das Testament in einem Bankschliessfach
aufzubewahren ?
Dies ist eine häufige Praxis. Die sinnvollere Variante
ist allerdings die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Nur
damit nämlich ist sichergestellt, dass das Testament
auch tatsächlich eröffnet wird.
Denn zur Öffnung eines Schliessfaches wiederum muss
der Bank eine erbrechtliche Legitimation, insbesondere also
ein Erbschein, vorgelegt werden.
Wie aber soll der Testamentserbe seine Erbenstellung nachweisen,
wenn der Zugang zu dem seine Erbenstellung nachweisenden
Testament gerade dessen vorherige Vorlage erfordert?
Zudem sind Banken nicht verpflichtet, das Nachlassgericht
vom Vorhandenein des Schliessfaches eines Verstorbenen in
Kenntnis zu setzen.