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Erbrechts-Newsletter I 11/2001  zurück
strichel_hori

Macht es Sinn, das Testament in einem Bankschliessfach aufzubewahren ?

Dies ist eine häufige Praxis. Die sinnvollere Variante ist allerdings die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Nur damit nämlich ist sichergestellt, dass das Testament auch tatsächlich eröffnet wird.

Denn zur Öffnung eines Schliessfaches wiederum muss der Bank eine erbrechtliche Legitimation, insbesondere also ein Erbschein, vorgelegt werden.

Wie aber soll der Testamentserbe seine Erbenstellung nachweisen, wenn der Zugang zu dem seine Erbenstellung nachweisenden Testament gerade dessen vorherige Vorlage erfordert?

Zudem sind Banken nicht verpflichtet, das Nachlassgericht vom Vorhandenein des Schliessfaches eines Verstorbenen in Kenntnis zu setzen.

strichel_hori

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