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Erbrechts-Newsletter II 12/2001  zurück
strichel_hori

Haben Sie grosses Vermögen und langfristige Ziele ?
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung als mögliche Lösung

Abgesehen von der Errichtung einer Stiftung bietet die Testamentsvollstreckung oft die einzige Möglichkeit, die Zerschlagung eines grossen Erblasservermögens zu vermeiden.

Hingegen ist die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft in der Regel hierzu nicht geeignet.

Direkt eingesetzt werden als Testamentsvollstrecker kann eine bestimmte Person des persönlichen und fachlichen Vertrauens per Testament oder Erbvertrag.

Die § 2198 – 2200 des Bürgerlichen Gesetzbuches ermöglichen es darüber hinaus, die Auswahl des Testamentsvollstreckers einer dritten Person zu überlassen.

Neben dem gesetzlichen Regelfall der Abwicklungsvollstreckung kann zum Erreichen langfristiger Ziele die Anordnung einer Dauervollstreckung oder einer Verwaltungsvollstreckung sinnvoll sein.

Bei letzterer hat der Erbe im Umfange dieser Verwaltungsbefugnis ausgelegt, selbst kein Verfügungsrecht über diese Vermögensübergangsgegenstände mehr, § 2211 BGB.

Die Kosten der Testamentsvollstreckung werden in der Praxis mehr und mehr nach der sogenannten Möhringschen Tabelle bemessen, welche eine Vergütung von 7,5 % bei kleinen und von 2,8 % bei grossen Erblasservermögen vorsieht.

strichel_hori

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