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Erbrechts-Newsletter IV 12/2001  zurück
strichel_hori

Zur Berechnung des Pflichtteilsanspruches wird auch die Immobilie im Nachlass geschätzt

Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in § 2314 so vor.

Hier geht es dann darum, den tatsächlichen Wert zu erfassen.

Nicht massgeblich sind hingegen weder eine vom Erblasser selbst getroffene Wertbestimmung, noch in Gesellschaftsverträgen getroffene Wertbestimmungen.

Ebenso wie bei Immobilien kann es somit von entscheidender Bedeutung für den Pflichtteilsberechtigten sein, auch Unternehmensanteile mit dem vollen Wert richtig berechnet zu sehen, wenn die Erben auch regelmässig versuchen werden, hier den zu niedrigen Buchwert in Ansatz zu bringen.

strichel_hori

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