Nachteile für das Handwerk bei Realisierung der
gesetzgeberisch vorgesehenen Erhöhung der deutschen
Erbschaftssteuer auf Immobilien
Nicht durch eine Erhöhnung der Erbschaftssteuersätze,
sondern durch eine Anhebung der Immobilienbewertung gedenken
einige Bundesländer aktuell die Erbschaftssteuer anzuheben.
Die vorgesehene Anhebung des Immobilienverkehrswertes von
aktuell 50 % auf 72 % entspricht einerseits den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichtes, die steuerlichen Privilegien
von Grundvermögen gegenüber sonstigem Vermögen
abzubauen.
Andererseits gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
von 1995 dem Steuergesetzgeber auf, die Erbschaftssteuerlast
so zu bemessen, dass die Fortführung der Betriebe nicht
gefährdet wird.
Genau hierin sieht allerdings der Zentralverband des Deutschen
Handwerks das Problem. Denn nach einer Schätzung der
EU-Kommission werde in Deutschland bereits etwa jede dritte
der über 700.000 bevorstehenden Unternehmensübertragungen
auf die Nachfolgegeneration gerade wegen der Erbschaftssteuer
scheitern.
Konkret liegt die Problematik darin, dass selbst höhere
Erbschaftssteuerfreibeträge für Betriebsvermögen
den Handwerksbetrieben dann nicht weiterhelfen, wenn die
aktuelle Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen
von Handwerksbetrieben dazu führt, dass die Mehrzahl
der als Betriebsstätte mitgenutzten Immobilien gleichwohl
gesamtheitlich als Privatvermögen angesehen wird und
weitergehend nur begünstigt wird, wenn sie zu mehr
als 50 % dem Betrieb dient.
Vielen Handwerksbetrieben, die eine Immobilie aktuell als
Betriebsstätte und Wohnung nutzen, drohen daher mit
der Erhöhung der Immobilienbesteuerung nicht unerhebliche
Erbschaftssteuernachteile.
Nachträgliche Anmerkung:
Im Monat Mai 2001 wurde das Vorhaben der Erhöhung der
deutschen Erbschaftssteuer auf Immobilien von der Politik
bis auf weiteres fallen gelassen.