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Erbrechts-Newsletter II 4/2001  zurück
strichel_hori

Nachteile für das Handwerk bei Realisierung der gesetzgeberisch vorgesehenen Erhöhung der deutschen Erbschaftssteuer auf Immobilien

Nicht durch eine Erhöhnung der Erbschaftssteuersätze, sondern durch eine Anhebung der Immobilienbewertung gedenken einige Bundesländer aktuell die Erbschaftssteuer anzuheben.

Die vorgesehene Anhebung des Immobilienverkehrswertes von aktuell 50 % auf 72 % entspricht einerseits den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, die steuerlichen Privilegien von Grundvermögen gegenüber sonstigem Vermögen abzubauen.

Andererseits gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 dem Steuergesetzgeber auf, die Erbschaftssteuerlast so zu bemessen, dass die Fortführung der Betriebe nicht gefährdet wird.

Genau hierin sieht allerdings der Zentralverband des Deutschen Handwerks das Problem. Denn nach einer Schätzung der EU-Kommission werde in Deutschland bereits etwa jede dritte der über 700.000 bevorstehenden Unternehmensübertragungen auf die Nachfolgegeneration gerade wegen der Erbschaftssteuer scheitern.

Konkret liegt die Problematik darin, dass selbst höhere Erbschaftssteuerfreibeträge für Betriebsvermögen den Handwerksbetrieben dann nicht weiterhelfen, wenn die aktuelle Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen von Handwerksbetrieben dazu führt, dass die Mehrzahl der als Betriebsstätte mitgenutzten Immobilien gleichwohl gesamtheitlich als Privatvermögen angesehen wird und weitergehend nur begünstigt wird, wenn sie zu mehr als 50 % dem Betrieb dient.

Vielen Handwerksbetrieben, die eine Immobilie aktuell als Betriebsstätte und Wohnung nutzen, drohen daher mit der Erhöhung der Immobilienbesteuerung nicht unerhebliche Erbschaftssteuernachteile.


Nachträgliche Anmerkung:
Im Monat Mai 2001 wurde das Vorhaben der Erhöhung der deutschen Erbschaftssteuer auf Immobilien von der Politik bis auf weiteres fallen gelassen.

strichel_hori

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