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Erbrechts-Newsletter I 5/2001  zurück
strichel_hori

Gesetzliches Ebrecht jetzt auch für Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Dies sieht das neue Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG, vor welches am 16. Februar 2001 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Voraussetzung für diese erbrechtlichen und andere Rechtswirkungen ist die formelle Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Die erbrechtlichen Rechtsfolgen sind in § 10 LPartG geregelt.

Danach steht dem Lebenspartner u.a. ein gesetzliches Erbrecht und ein Pflichtteilsrecht zu.

Weiterhin können Lebenspartner, ebenso wie Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Weitere Informationen hierzu können Sie der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft schwuler und lesbischer Jurist(inn)en www.lsvd.de entnehmen.

 

strichel_hori

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