Die steuerlich und rechtlich optimierte Vermögensnachfolge
ist sicherlich langfristige Planung. In der Praxis häufig
ist allerdings die Variante des überraschenden kurzfristigen
Erbschaftsanfalls mit der Notwendigkeit der entsprechenden
kurzfristigen Reaktion. Hieraus ergeben sich folgende sieben
typische Handlungsphasen:
1. Feuerwehrphase
Bestimmte Fristen und die Möglichkeit, über den
Tod hinaus rechtlich oder faktisch bestehende Verfügungsmöglichkeiten
dritter Personen betreffend das Vermögen des Verstorbenen
erfordern schnelle Reaktionen.
So ist im Überschuldungsfall der Erbschaft diese binnen
6 Wochen auszuschlagen. Über den Tod hinaus erteilte
Bankvollmachten sind zu widerrufen oder zu beschränken
und, sogenannte Oder-Konten gegebenenfalls in
Und-Konten zu überführen, damit keine
Verfügungen mehr ohne Zustimmung der Erbin oder des
Eben erfolgen können.
Auch ererbte Unternehmensstellungen erfordern oft schnelle
Entscheidungen.
2. Überblick verschaffen über die vorhandenen
Vermögenswerte
Schwierigkeiten auftreten können hier bei Auslandsvermögen
oder der Erfassung und Bewertung von Unternehmensbeteiligungen
3. Besprechung des Beraters mit dem Erben über
dessen grobe Zielsetzungen
4. Rentabilitätsanalyse der Vermögensteile
5. Erarbeitung von Empfehlungen zur Vermögensumschichtung
6. Längerfristige Entscheidungen zur Vermögensverwendung
treffen
7. Organisation der systematischen Vermögensverwaltung