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Sieben Phasen des Erbschaftsmanagements  zurück
strichel_hori

Die steuerlich und rechtlich optimierte Vermögensnachfolge ist sicherlich langfristige Planung. In der Praxis häufig ist allerdings die Variante des überraschenden kurzfristigen Erbschaftsanfalls mit der Notwendigkeit der entsprechenden kurzfristigen Reaktion. Hieraus ergeben sich folgende sieben typische Handlungsphasen:

1. Feuerwehrphase
Bestimmte Fristen und die Möglichkeit, über den Tod hinaus rechtlich oder faktisch bestehende Verfügungsmöglichkeiten dritter Personen betreffend das Vermögen des Verstorbenen erfordern schnelle Reaktionen.
So ist im Überschuldungsfall der Erbschaft diese binnen 6 Wochen auszuschlagen. Über den Tod hinaus erteilte Bankvollmachten sind zu widerrufen oder zu beschränken und, sogenannte „Oder-Konten“ gegebenenfalls in „Und-Konten“ zu überführen, damit keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung der Erbin oder des Eben erfolgen können.
Auch ererbte Unternehmensstellungen erfordern oft schnelle Entscheidungen.

2. Überblick verschaffen über die vorhandenen Vermögenswerte
Schwierigkeiten auftreten können hier bei Auslandsvermögen oder der Erfassung und Bewertung von Unternehmensbeteiligungen

3. Besprechung des Beraters mit dem Erben über dessen grobe Zielsetzungen

4. Rentabilitätsanalyse der Vermögensteile

5. Erarbeitung von Empfehlungen zur Vermögensumschichtung

6. Längerfristige Entscheidungen zur Vermögensverwendung treffen

7. Organisation der systematischen Vermögensverwaltung

strichel_hori

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