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Erbrechts-Newsletter II 10/2002  zurück
strichel_hori

Kontennachfolge durch Erben

Generell erforderlich ist hier ein Erbschein, der der Bank zur Legitimation der erbrechtlichen Nachfolge und Verfügung über Kontenbeträge vorzulegen ist.

Der Bundesverband deutscher Banken, BdB hat nunmehr in einer Meldung vom 11.09.2002 mitgeteilt, dass zur Kontennachfolge ersatzweise auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Testaments mit dazugehöriger Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes ausreiche.

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

strichel_hori

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