Kontennachfolge durch Erben
Generell erforderlich ist hier ein Erbschein, der der Bank
zur Legitimation der erbrechtlichen Nachfolge und Verfügung
über Kontenbeträge vorzulegen ist.
Der Bundesverband deutscher Banken, BdB hat nunmehr in
einer Meldung vom 11.09.2002 mitgeteilt, dass zur Kontennachfolge
ersatzweise auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift
des Testaments mit dazugehöriger Eröffnungsniederschrift
des Nachlassgerichtes ausreiche.
Nähere
Informationen hierzu finden Sie hier.