Das Stiftungsvermögen rechtlich absichern
Mit der Stiftungserrichtung ist Grundlegendes auf den Weg
gebracht.
Andererseits droht mit dem Versterben des Stifters das
Stiftungsvermögen wieder verloren zu gehen. Warum ?
Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche können
hier das Stiftungsvermögen wieder bis zur Untauglichkeit
der Zweckserreichung reduzieren.
Im Ergebnis ist hier eine frühzeitige rechtsgestaltende
Vorsorge angebracht.