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Erbrechts-Newsletter III 7/2002  zurück
strichel_hori

Spanische Erbschaftssteuertabelle in Euros.
Kinder- und Ehegattenfreibetrag bleibt bei nur 15.000 €

Die Währung hat sich auch in Spanien geändert, aber die Höhe der Erbschaftssteuerfreibeträge für Kinder und Ehegatten sind nach wie vor auf einem sehr geringen Niveau.

Während die 2,6 Mio. Peseten bis 2001 für deutsche Ohren zumindest noch einen zahlenmässig beeindruckenden Betrag darstellten, ist es bei den jetzt ca. 15.000 € nachvollziehbar, wie gering die Erbschaftssteuerfreibeträge in Spanien angesetzt sind.

Frühzeitige vorausschauende Rechtsgestaltung zur Steuerminimierung bleibt also bei Spanienvermögen weiterhin angezeigt.

Genau genommen sind in dieser Steuertabelle zunächst die „Steuerbeträge nächster Verwandter“ angegeben. Erbt ein Nichtverwandter oder nur entfernt Verwandter, so reicht der Spitzensteuersatz in Spanien bis 81,6 % !

 


 

strichel_hori

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