Spanische Erbschaftssteuertabelle in Euros.
Kinder- und Ehegattenfreibetrag bleibt bei nur 15.000 €
Die Währung hat sich auch in Spanien geändert,
aber die Höhe der Erbschaftssteuerfreibeträge
für Kinder und Ehegatten sind nach wie vor auf einem
sehr geringen Niveau.
Während die 2,6 Mio. Peseten bis 2001 für deutsche
Ohren zumindest noch einen zahlenmässig beeindruckenden
Betrag darstellten, ist es bei den jetzt ca. 15.000 €
nachvollziehbar, wie gering die Erbschaftssteuerfreibeträge
in Spanien angesetzt sind.
Frühzeitige vorausschauende Rechtsgestaltung zur Steuerminimierung
bleibt also bei Spanienvermögen weiterhin angezeigt.
Genau genommen sind in dieser Steuertabelle zunächst
die Steuerbeträge nächster Verwandter
angegeben. Erbt ein Nichtverwandter oder nur entfernt Verwandter,
so reicht der Spitzensteuersatz in Spanien bis 81,6 % !