Immobilienerwerb durch die Kinder
Ein Darlehn kann die Lösung sein
Erbschaftssteuer sparen, das ist für deutsche Familien
die in Spanien Immobilien erwerben ein wichtiges Thema.
Zum einen werden Ferienimmobilien in Spanien von Deutschen
häufig erst im Rentenalter erworben, zum anderen kennt
das massgebliche spanische Erbschaftssteuerrecht auch bei
nächsten Verwandten als erbrechtliche Rechtsnachfolger
nur einen persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag von
weniger als 16.000 €.
Viele Familien wählen daher die elegante-, aber im
Einzelfall auch mit Risiko behaftete -, Lösung des
gesplitteten Erwerbs: Kinder werden Eigentümer, Eltern
Nießbrauchsberechtigte.
Aber eigentlich ist es ja die Elterngeneration, die über
das nötige Kleingeld verfügt. Das Investitionskapital
muß also irgendwie, der Kindergeneration, zur Verfügung
gestellt werden, sei es durch Schenkung oder als Darlehn.
Die Schenkung, in Deutschland durchgeführt, ist schenkungssteuerfrei,
wenn sie sich im Rahmen der in Deutschland maßgeblichen
Schenkungssteuerfreibetrages bewegt: Größenordnung
205.000 € pro Kind.
Immer steuerfrei ist allerdings ein Darlehn. Dies hat zudem
den Vorteil einer möglichen Gestaltung derart, daß
es bei Weiterverkauf fällig gestellt und durch Abtretung
des Kaufpreises verrechnet werden kann.
Dies ist eine mögliche Lösungsvariante. In der
Regel gilt: Jede individuelle Familiensituation hat ihre
relativ optimale Lösung, die es seitens der rechtsberatenden
Tätigkeit herauszuarbeiten gilt.