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Erbrechts-Newsletter I 5/2003  zurück
strichel_hori

Immobilienerwerb durch die Kinder
Ein Darlehn kann die Lösung sein

Erbschaftssteuer sparen, das ist für deutsche Familien die in Spanien Immobilien erwerben ein wichtiges Thema.

Zum einen werden Ferienimmobilien in Spanien von Deutschen häufig erst im Rentenalter erworben, zum anderen kennt das massgebliche spanische Erbschaftssteuerrecht auch bei nächsten Verwandten als erbrechtliche Rechtsnachfolger nur einen persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag von weniger als 16.000 €.

Viele Familien wählen daher die elegante-, aber im Einzelfall auch mit Risiko behaftete -, Lösung des gesplitteten Erwerbs: Kinder werden Eigentümer, Eltern Nießbrauchsberechtigte.

Aber eigentlich ist es ja die Elterngeneration, die über das nötige Kleingeld verfügt. Das Investitionskapital muß also irgendwie, der Kindergeneration, zur Verfügung gestellt werden, sei es durch Schenkung oder als Darlehn.

Die Schenkung, in Deutschland durchgeführt, ist schenkungssteuerfrei, wenn sie sich im Rahmen der in Deutschland maßgeblichen Schenkungssteuerfreibetrages bewegt: Größenordnung 205.000 € pro Kind.

Immer steuerfrei ist allerdings ein Darlehn. Dies hat zudem den Vorteil einer möglichen Gestaltung derart, daß es bei Weiterverkauf fällig gestellt und durch Abtretung des Kaufpreises verrechnet werden kann.

Dies ist eine mögliche Lösungsvariante. In der Regel gilt: Jede individuelle Familiensituation hat ihre relativ optimale Lösung, die es seitens der rechtsberatenden Tätigkeit herauszuarbeiten gilt.


strichel_hori

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