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Erbrechts-Newsletter I 1/2004  zurück
strichel_hori

Auch Bankfilialen im Ausland sind beim Todesfall dem Finanzamt zur Auskunft verpflichtet

Stirbt ein Bankkunde, so ist die Bank verpflichtet, dem deutschen Finanzamt eine Auskunft über die Bankkundengelder zum Todestag zu erteilen.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Geldeinlagen bei einer ausländischen Filiale eines deutschen Kreditinstitutes erfolgten.

Sie müssen also davon ausgehen, dass Geldeinlagen bei der Bankfiliale im Ausland dem deutschen Fiskus in gleicher Weise bekannt werden, wie inländische Geldeinlagen.




strichel_hori

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