Auch Bankfilialen im Ausland sind beim
Todesfall dem Finanzamt zur Auskunft verpflichtet
Stirbt ein Bankkunde, so ist die Bank verpflichtet, dem
deutschen Finanzamt eine Auskunft über die Bankkundengelder
zum Todestag zu erteilen.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Geldeinlagen
bei einer ausländischen Filiale eines deutschen Kreditinstitutes
erfolgten.
Sie müssen also davon ausgehen, dass Geldeinlagen
bei der Bankfiliale im Ausland dem deutschen Fiskus in gleicher
Weise bekannt werden, wie inländische Geldeinlagen.