Letzte Frist zur steuergünstigen schenkweisen Immobilienübertragung
in Deutschland
Erneut nach dem Jahre 1995 ist das deutsche Erbschaftssteuerrecht
auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichtes.
Der Grund ist, wie vormals, eine Vorlageentscheidung des
Bundesfinanzhofes, welcher um Klärung bittet, ob die
Besteuerung von Immobilienerben auch heute noch oder wieder
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz verstösst,
also verglichen mit der Erbschaftsbesteuerung anderer Vermögenswerte
zu niedrig ist.
Die praktische Konsequenz für Familien, welche die
Vermögensnachfolge in Immobilien optimieren wollen,
heisst: diese Übertragung noch vor der anstehenden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu realisieren.
Mit dieser Thematik beschäftigt sich eine Broschüre
Heft 5 (2003) der Schriftenreihe der Interessensgemeinschaft
der Wohnungseigentümer e.V., zu beziehen über:
IG der Wohnungseigentümer e.V.
Mommsenstr. 11,D-10629 Berlin
Tel.: 030 32 79 54 25, Fax: 030 32 79 54 21