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Erbrechts-Newsletter III 4/2004  zurück
strichel_hori

Spanisches notarielles Testament - auch in Deutschland erstellbar ?


Die Antwort: Schwierig bis unmöglich.

Sind Sie spanischer Nationalität, dann werden einfache notarielle Testamente mitunter noch von den spanischen Konsulaten in Deutschland für Sie erstellt.

Gleichwohl ist auch hier eine sachadäquate Beratung meist nicht gewährleistet, zumal in Spanien selbst der Notar nicht im gleichem Umfang zur Beratung verpflichtet ist wie in Deutschland. Die beratende Funktion übernimmt in Spanien der Anwalt.

Die praktische Alternative für Testierende deutscher und spanischer Nationalität mit Spanienvermögen

1. Rechtsgutachterliche Vorbereitung von einem auf spanische Rechtsangelegenheiten spezialisiertem Anwalt,

2. Vorbereitung eines Notartermins durch den Anwalt bei einem spanischen Notar,

3. Wahrnehmung des vorbereiteten Notartermins in Spanien




strichel_hori

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